Kollektivstrafen an Deutschen Schulen, welcher Paragraph?
Ich gehe auf eine Schule in Niedersachsen und ein Lehrer hat uns angedroht, weil eine Person ein Foto von der Arbeit gemacht hat(für die Parallelklasse), dass entweder die Person die Arbeit wiederholt, wenn sie sich freiwillig meldet oder wenn sie sich nicht meldet die ganze Klasse.
Ich wollte wissen ob das in Ordnung ist die Strafe und was der Paragraph in Deutschland für das Verbot von Kollektivstrafen an Gymnasien ist.
Vielen Dank
4 Antworten
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Das ist ein Täuschungsversuch, theoretisch könnte auch jede Arbeit mit "6" gewertet werden.
Also besser mal den Ball flach halten ...
Schulrecht ist Ländersache. Das muss also im niedersächsischen Schulrecht stehen
wenn sie das rausgefunden haben dass eine Person ein Foto gemacht hat, dann wissen sie nach kurzer Recherche auch wer :-)
also was soll das dann .... unbegründet.
Es stand halt kein Name auf der Arbeit, weil das Foto direkt an dem bekommen der Arbeit gemacht wurde
Aber wieso müssen wir dann die Arbeit nochmal schreiben, wenn wir dadurch keinen Vorteil hatten