Kollektivstrafen an Deutschen Schulen, welcher Paragraph?

3 Antworten

Schulrecht ist Ländersache. Das muss also im niedersächsischen Schulrecht stehen


chef1983  03.06.2025, 14:03

Stimmt so nicht. Im niedersächsischen Schulrecht steht auch nichts davon, dass die Prügelstrafe verboten ist, weil dies klar durch das Grundgesetzt geregelt ist. Das mit der Kollektivstrafe ist im Genfer Abkommen geregelt.

wenn sie das rausgefunden haben dass eine Person ein Foto gemacht hat, dann wissen sie nach kurzer Recherche auch wer :-)

also was soll das dann .... unbegründet.


JS2007 
Beitragsersteller
 13.12.2022, 15:42

Es stand halt kein Name auf der Arbeit, weil das Foto direkt an dem bekommen der Arbeit gemacht wurde