In Klasse 11 sitzengeblieben. Wie schreibe ich einen Widerspruch gegen ein Schulzeugnis?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Deutsch: 5 Punkte = 4
  • Englisch: 10 Punkte = 2-
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  • Kunst: 4 Punkte = 4-
  • Geschichte: 6 Punkte = 4+
  • Erdkunde: 7 Punkte = 3-
  • Politik-Wirtschaft: 5 Punkte = 4
  • Religion 8 Punkte = 3
  • Mathematik: 2 Punkte = 5
  • Biologie: 5 Punkte = 4
  • Chemie: 3 Punkte = 5+
  • Informatik: 5 Punkte = 4
  • Sport: 7 Punkte = 3-

Außer Religion und Englisch ist kein Fach besser als schwach befriedigend.

Lass ihn eine Ausbildung machen. Warum willst ihn weitere 2-3 Jahre mit Schule quälen? Selbst wenn er jetzt versetzt würde, sammelt er wahrscheinlich in der Q1 schon genügend Defizite, dass sich eine Fortsetzung nicht lohnt.

Sonst will er ohne Abschluss lieber abbrechen

Er hat den "mittleren Schulabschluss mit Quali", sonst wäre er nicht in die EF gekommen.

Der Widerspruch ist an die Schulleitung zu richten.

Lass die aufschiebende Wirkung und das EDV System weg. Schreibe per Briefpost mit Einschreiben und lege deine Gründe dar:

Hiermit lege ich Widerspruch gegen das Zeugnis meines Sohnes XY vom xx.07,2023 ein. Ich bentrage die Änderung der Kunstnote von 4 auf 5 Punkte und die Versetzung in die Qualifikationsphase gem. VO-GO §9.
Die Note in Kunst ist nicht gerechtfertigt, weil ... . Da die Defizite in Mathematik und Chemie ausgeglichen werden können, würde auch die Nichtversetzung gegenstandslos.

Oder so ähnlich

Ich glaube allerdings nicht, dass dabei etwas herauskommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
BonnySchnucki 
Fragesteller
 20.07.2023, 13:54

Endlich mal eine zielführende Antwort. Es gab halt Umstände die Ihn in der Stufe 11 negativ beeinflusst haben und er will es schaffen. Ich glaube nicht, dass dieser Abbruch nach der 11. Klasse gut für Ihn ist. Damit wird er keine guten Chancen haben.

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LunaCarolina  01.01.2024, 17:06
@BonnySchnucki

Darf ich fragen, was letztendlich dabei rausgekommen ist? Hat dein Schreiben was gebracht?

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Diese Arbeit hat mein Sohn nicht zurück erhalten und er weiß bis heute nicht das Ergebnis.

4 punkte oder weniger müssen es dann ja sein.

Wenn du da wirklich was machen willst dann würde ich wohl empfehlen mir in der hinsicht nen rechtsbeistand zu holen der sich damit auskennt und den das machen lassen.

Klar kannste da nen widerspruch einlegen. Aber ich bezweifle das das ehrlich gesagt was bringen wird. Es ist vieleicht dumm gelaufen. Aber grundsätzlich ist das alles nach meiner einschätzung durchaus noch im rechtlichen rahmen. Weil ne zusatzleistung muss die schule nicht genehmigen soweit ich weiss. Oder sie bringt eventuell auch gar nichts weil die arbeit richtig verhauen wurde und man wirklich viele punkte bräuchte.

Einziger angriffspunkt wäre entsprechend wenn die unbekannte arbeit bewertungsfehler hätte die die anzahl der punkte verändern würde. Also auf mindestens 5. Ansonsten macht es auch keinen sinn.

Die frage auch ist entsprechend ob es nicht wirklich besser ist das er die Klasse wiederholt. Oder eben die schule abbricht. Es ist wirklich fraglich ob es in den folgejahren besser wird...

BonnySchnucki 
Fragesteller
 20.07.2023, 13:58

Entschuldigung, aber nach Meinungen habe ich nicht gefragt. Vielleicht können wir hier selber die Situation durchaus gut einschätzen. Es geht hier nur darum wie man einen Widerspruch in dieser Situation mit Aussicht auf Erfolg schreiben kann.

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FouLou  20.07.2023, 14:17
@BonnySchnucki

Steht im zweiten absatz. Absatz 3. und 4. Beziehen sich auf mögliche erfolgsaussichten nach meiner ansicht.

Lediglich der letzte absatz ist eine Meinung zum vorhaben.

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Der Text enthält ein "darum" zu viel.

Allerdings gehe ich davon aus, dass euch der Widerspruch nicht viel bringen wird.

Wahrscheinlich würde die Lehrerkonferenz deinem Sohn den Ausgleich bei der Ausgangslage gar nicht gewähren, selbst wenn die Kunstnote noch hingebogen wird.

Ein Ausgleich wird gemeinhin nur dann gewährt, wenn die Aussicht auf Erfolg im nächsten Jahr groß erscheint.

Schüler und auch Eltern scheinen immer zu glauben, dass ein Ausgleich automatisch erfolgt und somit ein Selbstläufer ist.

BonnySchnucki 
Fragesteller
 20.07.2023, 13:47

Danke für die Korrektur, das wird dann vor der Abgabe des Widerspruchs selbstverständlich nochmal sorgfältig geprüft ;-) In der Verordnungüber die gymnasiale Oberstufe des Landes Niedersachsen steht eben nur, dass die Punktzahlen entscheiden.

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adabei  20.07.2023, 13:51
@BonnySchnucki

Vielleicht ist es in NRW anders. In Bayern entscheidet die Lehrerkonferenz mit einfacher Mehrheit, ob ein Ausgleich gewährt wird oder nicht.

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BonnySchnucki 
Fragesteller
 20.07.2023, 13:59
@adabei

hallo ich bin nicht in NRW sondern in Niedersachsen

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Ein Widerspruch für Kunst wird das Problem nicht lösen, weil auch in anderen Fächern die geforderte Leistung nicht gebracht hat.

Es ist zwar verständlich, das man sich an jeden Strohhalm klammert, aber man muß schon etwas in der Hand haben, wenn man der Lehrerin irgendwelche Fehlentscheidungen nachweisen will. Zb. Ein Nachweis, daß sie sich irgendwo verrechnet und die Punkte falsch zusammrngezählt hätte.

Im Nachhinein, alle Entscheidungen des Schuljahres anfechten dürfte kaum funktionieren.

Vllt noch versuchen, eine Härtefallregelung durchzudrückrn, aber die will gut begründet sein. Das dann über Anwalt.

Ansonste bleibt wirklich nur noch, das er die Schule dann verlässt. So hat er immerhin noch den Realschulabschluss.

Über Umwege kann er später immer noch das Fachabi nachholen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

THEORETISCH: Eine Note, welche dem Schüler nicht mitgeteilt wurde, darf nicht einfließen.

ABER, dein Sohn ist SO schlecht in der Schule, dass es einfach das beste wäre, wenn er wiederholt oder ne Ausbildung macht.