Könnte man die Folter wieder einführen wenn Deutschland aus der EU austritt?
Würde das gehen
8 Antworten
Das hat mit einem EU-Austritt nichts zu tun.
Guckst Du
https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
Deutschland ist der UN- und der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten. Die sind unabhängig von einer EU-Mitgliedschaft.
Die Abschaffung der Folter ist wesentliches Merkmal einer Zivilgesellschaft - oder sollte es zumindest sein.
Das hat aber noch nie Staaten daran gehindert, die Folter wieder einzuführen. Gerade auch die, die sich immer großkotzig als Vorreiter der Demokratie hinstellen.
Währe verfassungswidrig also nein. Grundsätzlich ist folter auch falsch. Bei Todesstrafe wäre ich allerdings anderer Meinung
Sehe ich nicht so. Beispielsweise ein Täter vergewaltigt ein Kind zu tode wieso sollten derjenige dann ein paar jahre im Gefängnis auf unsere kosten leben und danach wieder frei rumlaufen können?
Das Recht basiert auf Vernunft und Menschenwürde - nicht auf Affekt. Würde besteht, sobald man Mensch ist. Auch der von dir beschriebene Täter hat eine Menschenwürde, die nicht verletzt werden darf. Auf diesem Prinzip basiert unser Rechtsstaat.
Die Ambivalenz, dass man aus Mitgefühl und Betroffenheit am liebsten wieder das Rädern einführen möchte, ist normal. Aber eben nicht vernünftig.
Ja so wie du es schreibst ist es ja richtig ich gebe nur meine Meinung wieder. Solche menschen sollten meiner Meinung nach keine rechte mehr haben
Aus Affekt würde ich dir sofort zustimmen, wie gesagt, das ist normal. Wenn wir aber die Würde ankratzen stellt sich eben die Frage, wo fängts an wo hörts auf? Todesstrafe für oben genannten Fall? Ok. Wo führt das aber hin? Was wenn das Kind zu sterben droht, wenn der Vergewaltiger nicht redet? Darf ihn die Polizei dann foltern? Wäre ja auch nur "gerecht".
Das ist interessant. Und wie meinst du, wäre die Todesstrafe mit Artikel 102 des Grundgesetzes vereinbar?
Ich sagte das ich anderer Meinung bin. Damit ist nicht das Gesetz gemeint nur das die Todesstrafe meiner Meinung nach in manchen Fällen angebracht wäre folter aber nicht. Vom Grundgesetz her ist beides natürlich nicht möglich
Nein.
Auch dann wäre das schlicht verfassungswidrig.
Nein. Und mit einem EU-Austritt hat das auch nichts zu tun. Denn wir leben die Demokratie. Mach Dich mal schlau, was das Wort heißt. Dann kannst Du Dir Deine Frage selbst beantworten.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Daher gibt es kein lebenslänglich, keine Folter und keine Todesstrafe.
Nein, da Hoffnung auf Freiheit für die Menschenwürde gegeben sein muss. Ein Lebenslängliches Urteil - wie in den USA - gibt es hier nicht. Selbst wenn man 20 Leute umbringt. Eine "Lücke" hier ist lediglich die anschließende Sicherheitsverwahrung.
Da bist du falsch informiert. Selbstverständlich heißt lebenslänglich erstmal lebenslänglich. Dass man nach 15 Jahren einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen darf, schließt ja nicht aus, dass man trotzdem eingeknastet bleibt.
Da hast du Recht. Die Anträge sind aber besagte Hoffnung und in der Regel - wenn man sich nichts mehr zu Schulden kommen lässt - kommt man da auch frei. Das Ziel ist eben nicht die Strafe selbst (wie in den USA), sondern vorwiegend Prävention und Resozialisierung.
Dasselbe Prinzip gilt auch für die Todesstrafe.