Könnte man die Folter wieder einführen wenn Deutschland aus der EU austritt?

8 Antworten

Das hat mit einem EU-Austritt nichts zu tun.

Guckst Du

https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

Deutschland ist der UN- und der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten. Die sind unabhängig von einer EU-Mitgliedschaft.
Die Abschaffung der Folter ist wesentliches Merkmal einer Zivilgesellschaft - oder sollte es zumindest sein.

Das hat aber noch nie Staaten daran gehindert, die Folter wieder einzuführen. Gerade auch die, die sich immer großkotzig als Vorreiter der Demokratie hinstellen.

Währe verfassungswidrig also nein. Grundsätzlich ist folter auch falsch. Bei Todesstrafe wäre ich allerdings anderer Meinung

deload  13.12.2021, 10:19

Dasselbe Prinzip gilt auch für die Todesstrafe.

2
Predator2446  13.12.2021, 10:21
@deload

Sehe ich nicht so. Beispielsweise ein Täter vergewaltigt ein Kind zu tode wieso sollten derjenige dann ein paar jahre im Gefängnis auf unsere kosten leben und danach wieder frei rumlaufen können?

2
deload  13.12.2021, 10:27
@Predator2446

Das Recht basiert auf Vernunft und Menschenwürde - nicht auf Affekt. Würde besteht, sobald man Mensch ist. Auch der von dir beschriebene Täter hat eine Menschenwürde, die nicht verletzt werden darf. Auf diesem Prinzip basiert unser Rechtsstaat.

Die Ambivalenz, dass man aus Mitgefühl und Betroffenheit am liebsten wieder das Rädern einführen möchte, ist normal. Aber eben nicht vernünftig.

2
Predator2446  13.12.2021, 10:29
@deload

Ja so wie du es schreibst ist es ja richtig ich gebe nur meine Meinung wieder. Solche menschen sollten meiner Meinung nach keine rechte mehr haben

1
deload  13.12.2021, 10:37
@Predator2446

Aus Affekt würde ich dir sofort zustimmen, wie gesagt, das ist normal. Wenn wir aber die Würde ankratzen stellt sich eben die Frage, wo fängts an wo hörts auf? Todesstrafe für oben genannten Fall? Ok. Wo führt das aber hin? Was wenn das Kind zu sterben droht, wenn der Vergewaltiger nicht redet? Darf ihn die Polizei dann foltern? Wäre ja auch nur "gerecht".

0
archibaldesel  13.12.2021, 10:22

Das ist interessant. Und wie meinst du, wäre die Todesstrafe mit Artikel 102 des Grundgesetzes vereinbar?

0
Predator2446  13.12.2021, 10:24
@archibaldesel

Ich sagte das ich anderer Meinung bin. Damit ist nicht das Gesetz gemeint nur das die Todesstrafe meiner Meinung nach in manchen Fällen angebracht wäre folter aber nicht. Vom Grundgesetz her ist beides natürlich nicht möglich

2

Nein.

Auch dann wäre das schlicht verfassungswidrig.

Nein. Und mit einem EU-Austritt hat das auch nichts zu tun. Denn wir leben die Demokratie. Mach Dich mal schlau, was das Wort heißt. Dann kannst Du Dir Deine Frage selbst beantworten.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Daher gibt es kein lebenslänglich, keine Folter und keine Todesstrafe.

ErsterSchnee  13.12.2021, 10:30

Natürlich gibt es lebenslänglich!

0
deload  13.12.2021, 10:33
@ErsterSchnee

Nein, da Hoffnung auf Freiheit für die Menschenwürde gegeben sein muss. Ein Lebenslängliches Urteil - wie in den USA - gibt es hier nicht. Selbst wenn man 20 Leute umbringt. Eine "Lücke" hier ist lediglich die anschließende Sicherheitsverwahrung.

0
ErsterSchnee  13.12.2021, 10:35
@deload

Da bist du falsch informiert. Selbstverständlich heißt lebenslänglich erstmal lebenslänglich. Dass man nach 15 Jahren einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen darf, schließt ja nicht aus, dass man trotzdem eingeknastet bleibt.

1
deload  13.12.2021, 10:46
@ErsterSchnee

Da hast du Recht. Die Anträge sind aber besagte Hoffnung und in der Regel - wenn man sich nichts mehr zu Schulden kommen lässt - kommt man da auch frei. Das Ziel ist eben nicht die Strafe selbst (wie in den USA), sondern vorwiegend Prävention und Resozialisierung.

0