Könnte man das anzeigen?
Meine Nachbarin ist schon ziemlich alt, aber war schon immer extrem verbittert. Sie hat einmal offensichtlich versucht unseren Hund zu überfahren, sie beleidigt uns bei jeder Gelegenheit und versucht uns für alles die Schuld in die Schuhe zu schieben, obwohl wir nicht mal mit ihr Kontakt haben. Heute bin ich mit meinem Hund an ihr vorbeigelaufen und habe sie nicht gegrüßt, weil sie immer so abstoßend zu mir und allen anderen ist. Dann hat sie sich darüber beschwert und hat mich geschlagen und danach noch meinen Hund als er an ihr schnupperte. Ich bin noch minderjährig (falls das bedeutend ist) könnte man das anzeigen?
4 Antworten
Klar kannst du das anzeigen. Andererseits vermute ich, dass euer Verhältnis dadurch nicht besser wird. Spich mit deinen Eltern darüber.
Sowas ist ein Klassiker für den Privatklageweg. Wende dich an den zuständigen Schiedsmann.
Wenn's Zeugen gibt, könnte man sie anzeigen, weil sie dich geschlagen hat
Ich würde der Dame ja mal was in den Briefkasten stecken und ihr verdeckt drohen ... oder sie ab und an mal erschrecken. Details darf ich hier nicht schreiben ...
Die schönste Art, Zähne zu zeigen, ist Lächeln. Will sagen: Einmal volle Breitseite und danach höflich sein wie immer.
Aber damit geht jeder anders um, ich jedenfalls würde mich nicht angreifbar machen.
Angreifbar machen würde ich mich auch nicht. Sie wüsste ja nicht, wer sie erschreckt und ihr "Sachen" in den Briefkasten tut 😉
Natürlich Beleidigungen sind Strafbar, Körperliche Gewalt ebenso, wenn sie dem Hund was tut zählt das als Tierquälerei und kann ziemlich teuer werden.
Man kann sie auch ohne weitere Zeugen anzeigen. Geschädigte sind auch Zeugen.
Und vielleicht braucht die Dame mal diese Erfahrung, eine Vorladung als Beschuldigte zu bekommen. Dann kann sie ihr Verhalten mal überdenken.