Könnte das ein Blitzerfahrzeug gewesen sein?

2 Antworten

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt ab Schild - das muss man einem Fahrerlaubnisinhaber eigentlich nicht erklären und wenn jmd. fünf Zentimeter hinter dem Schild schneller fährt, ja, dann ist das eine Geschwindigkeitsüberschreitung.....

Gesetzliche Vorgaben zum Abstand des Blitzers oder mobilen Blitzers gibt es nicht - es wurde nur intern festgelegt, welcher Abstand zum Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung eingehalten werden sollte.

"Sollte", also nicht zwingend vorgeschrieben und dadurch ist der Mitarbeiter befugt, wenn die Notwendigkeit vorliegt, den Abstand selber zu bestimmen.

Klassiker hierfür sind Schulen, Kindergärten, Altenheime, Baustellen....und, eigentlich logisch, die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt verbindlich ab dem Schild - ein Ampelblitzer steht auch nicht ein paarhundert Meter hinter der Ampel.....

Ob es ein Blitzer mit Schwsrzlicht war, kann keiner wissen - vielleicht warst du im Erfassungs-/Messbereich des Blitzers nicht zu schnell.

Da gibt es ja unterschiedliche Modelle und zwischen 50 und 950 Meter ist alles möglich....

Warte einfach ab, denn wenn in den nächsten drei Monaten kein Anhörungsbogen kommt, dann kommt auch keiner mehr.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

bislang hab ich nur von festen Blitzern mit Schwarzlicht vernommen und hier wohl bislang auch nur an der österreichischen Grenze


Tri69 
Fragesteller
 22.05.2024, 10:53

Richtig die kenne ich ja auch. Das Ding ist im Bezug auf mobile Blitzer mit Schwarzlicht findet man auch nicht wirklich etwas im Internet

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