Ich wurde geblitzt, was kommt auf mich zu und was kann ich da machen?

4 Antworten

ca. 1km vor dem blitzer ein Tempo 70 Schild und ein Baustellenschild stand

Da fällt mir spontan Anlage 2 ldf. Nr. 55 StVO ein:

Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

Die Formulierung lässt einen gewissen Interpretationsspielraum zu. Inwiefern das für deinen konkreten Fall anwendbar ist, musst du selbst beurteilen.

kann man da was machen

Gegen jeden Bußgeldbescheid mann man Einspruch einlegen. Bei der Formulierung eines Einspruchs sollte man allerdings wissen, was man tut, weil man sich sonst durchaus auch tiefer reinreißen kann (z.B. Verdopplung des Bußgeldes wegen Vorsatz, weil man angibt, ein Verkehrszeichen vor dem Verstoß wahrgenommen zu haben). Im Zweifel (und wenn es einem das Kostenrisiko wert ist) sollte man das einem Anwalt überlassen.

 die sich stets an sämtliche Verkehrsregeln halten.

Dem scheint doch nicht so zu sein. Wie gerade die Straße ist und ob da Bäume oder sonstwas steht und ob du einen Grund siehst, spielt auch keine Rolle. Bezahl das Bußgeld, das gegen dich festgesetzt wird und gut ist. Alles andere würde die Sache nur noch teurer machen.

Hi, wenn Dir nach Abzug der Toleranz

21 - 25 zu schnell nachgewiesen wurden, dann 115,- und ein Punkt
bei 26 - 30 km/h 180,- und ein Punkt.

In beiden Fällen wäre es ein A- Verstoß.

Und Achtung: Wer 2 mal innerhalb eine Jahres 26 oder mehr zu schnell war, erhält einen Monat Fahrverbot.

Das mußt du "sportlich" sehen. So was kommt vor. Einmal mit der Freundin weniger Essen gehen und der Verlust ist beinahe wieder neutralisiert.

Mach die keinen Kopf, du bist in bester Gesellschaft.