Können unterschwellige Drohungen zur Anzeige gebracht werden?

5 Antworten

Grundsätzlich ist das schwierig. Um als Straftat bewertet zu werden, müsste aus der Drohung schon ganz klar hervorgehen, was denn "angedroht" wird. Wenn es nicht direkt ausgesprochen wird, muss sich das eindeutig aus dem Zusammenhang ergeben. Anzeige kannst du natürlich erstatten, aber ob dann etwas durch Polizei und Staatsanwaltschaft unternommen wird, hängt vom Einzelfall ab. Es kostet jedenfalls nichts, Anzeige zu erstatten, auch wenn dann nichts daraus wird. Derjenige, um den es geht, wird aber auch erfahren, dass du ihn angezeigt hast. Im Zweifel bitte einen Rechtsanwalt konsultieren.

Interpretationen aus getätigten Aussagen heraus eignen sich nicht für eine Anzeige, da hier Konkretes vorliegen muss.

Nein, die angeführten Beispiele erfüllen keinen Straftatbestand.

Dann müsste man alle sogenannten "geistlichen Würdenträger", Religionslehrer, und Religionsfanatiker anzeigen. Sie drohen ständig mit irgendwelchen Kobsequenzen.

In diesen Fällen würde ich es sogar für richtig halten.

Du vergisst oder übersiehst etwas sehr wichtiges. Drohen und somit jemandem Angst machen, funktioniert nur bei Leuten, die sich leicht Angst machen lassen.

Diese Art Angstmacherei ist bewusste Manipulation. Solcherlei kommt auch sonst wo im Leben vor, sogar die Werbeindustrie und vor allem die Pharamindustrie arbeitet mit solcherlei Manipulationen. Kaufe dir ....., esse nur noch ..... sind solcherlei Angstamachereien, Manipulationen.

Musst du darauf reagieren, musst du das kaufen was gewisse Verkäufer wollen usw?
Kann man solche Angst einfößende Verkäufer oder Manupolierer anzeigen?