Grundsätzlich ist das schwierig. Um als Straftat bewertet zu werden, müsste aus der Drohung schon ganz klar hervorgehen, was denn "angedroht" wird. Wenn es nicht direkt ausgesprochen wird, muss sich das eindeutig aus dem Zusammenhang ergeben. Anzeige kannst du natürlich erstatten, aber ob dann etwas durch Polizei und Staatsanwaltschaft unternommen wird, hängt vom Einzelfall ab. Es kostet jedenfalls nichts, Anzeige zu erstatten, auch wenn dann nichts daraus wird. Derjenige, um den es geht, wird aber auch erfahren, dass du ihn angezeigt hast. Im Zweifel bitte einen Rechtsanwalt konsultieren.

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Die (falsche) Sprech- und Schreibweise "ebend" kommt wohl daher, dass in dem Wort "ebend" ein Partizip Präsens (wie "springend", "laufend", "lachend") vermutet wird. Der Partikel "eben" erscheint aufgrund der Endung -en wie der Infinitiv eines Verbs, was er aber - eben - nicht ist. Es entspricht deshalb eher dem Sprachgefühl, noch ein "d" dranzuhängen. Richtig ist aber natürlich "eben".

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