Können mich Eltern als Strafe von Schule abmelden?
Hallo, ich bin seit 3 Jahren unter Beobachtung vom Jugendamt und mein großer Bruder wurde auch von denen beobachtet und aus meiner Familie raus geholt, vor so ca 8 Jahren. Auf jede Fall ist es wieder schlimm zu Hause, meine Eltern schreien mich an und schmeißen meine Sachen weg, denen ist paar mal die Hand ausgerutscht, sie nennen mich fett (BMI ist normalgewicht) etc. Deshalb hatte ich angefangen mich zu ritzen und habe deshalb beim Jugendamt um Hilfe gebeten. Die haben mit meinen Eltern gesprochen und ich bleibe zu Hause. Allerdings bestrafen mich meine Eltern jetzt dafür, dass ich um Hilfe gebeten habe.
Ich habe kein WLAN mehr (nur noch 500MB Datenvolumen).
Ich darf nicht mehr mit dem Familienauto fahren, weil das nicht für Verräter ist.
Ich muss mir mein Essen und meine Vitamine selber kaufen. Also zu Hause gibt es für mich nur Reis, Kartoffeln oder Nudeln. Wenn ich noch etwas will und brauche um alle Nährstoffs zu bekommen, muss ich das ab jetzt aus meinen eigen Geld bezahlen.
Wenn ich neu Klamotten brauche (weil alte kaputt oder zu klein sind) muss ich mir jetzt selber neue kaufen.
Aber das schlimmste! Sie melden mich vom Gymnasium ab und stecken mich auf die Hauptschule! Nur als Bestrafung! Ich bin einer der Klassenbesten!
Dürfen Sie das? Dürfen Sie mich von meiner Schule nehmen und mir meine Bildung zerstören? Was kann man dagegen machen? Bin erst 17 und werde im August 18.
9 Antworten
"Dürfen Sie das? Dürfen Sie mich von meiner Schule nehmen und mir meine Bildung zerstören? Was kann man dagegen machen? Bin erst 17 und werde im August 18."
erstmal zum wichtigsten. wenn du tatsächlich zu den Klassenbesten zählst, können sie es zwar versuchen aber du kannst dagegen vorgehen. Dazu wird es aber sofern alles stimmt was du berichtest, definitiv vor Gericht gehen. Red am Besten mit deinen Lehrern, denn du wirst deren Unterstützung brauchen.
ZUm Rest, sowas nennt man psychischen Terror und dagegen muss das JA handeln und dich aus der Familie nehmen. DU kannst quasi direkt zum JA gehen und um in Obhutnahme bitten. Sei dir aber bewusst, wenn die Sachen die du hier geschildert hast beim JA wiederholst und sie nicht Wahr sind, es für dich üble Konsequenzen haben kann, die auch in einer geschlossenen Abteilung enden können.
Nein, das dürfen sie nicht. Es lohnt sich wenn du noch mal zum Jugendamt gehst und deine aktuelle Lage erklärst. Sag dort das du es nicht mehr aushälst und in eine Inobhutnahme willst.
das Kind ist 17 Jahre alt und somit definitiv schulpflichtig.
Quelle, kannst du überall nachlesen.
warum Eltern ihr Kind nicht einfach von der Schule nehmen dürfen ohne einen Grund zu haben der in der Förderung des Kindes liegt. Weil Kinder das Recht haben ihre Ausbildung selbst zu wählen. Dies ist beispielweise im über die Berufsfreiheit geregelt: https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsfreiheit
es gibt diverse Urteile das ein junger Mensch seinen schulischen und beruflichen Weg selbst wählen kann, solange dies im vernünftigen Rahmen ist. Eltern dürfen also durchaus verbieten das die 16jährige Tochter Pornodarsteller wird, aber nicht das sie das Gymnasium besucht solange sie die entsprechenden Leistungen erbringen kann. Sollten Eltern also eine Entscheidung ihres Kindes nicht akzeptieren und aus diesem Grund Unterschriften verweigern kann sich das Kind problemlos Hilfe bei Jugendamt und Gericht holen und es wird zu Gunsten des Kindes entschieden. Wer ein Abi machen will und es auch leisten kann kann dies definitiv auch gegen den Willen seiner Eltern tun!
Ja, was soll man dir da wohl schon raten? Pack deine Tasche, geh nochmal zum Jugendamt und bleib diesmal da.
Wenn es nur um die Schulabmeldung geht: Dagegen kannst du einen Beschluss des Familiengerichts erwirken, ziehmlich einfach. Wenn du das machen willst geh einfach zum nächsten Amtsgericht und las dich da mal beraten.
Das Abmelden vom Gymnasium und anmelden auf einer hauptschule um dich zu bestrafen sehe ich als klaren Rechtsverstoß, wohingegen der rest des geschilderten wohl leider im rechtlichen Rahmen liegt.
Es kommt auf jeden fall jicht dem kindeswohl zugute es vom Gymnasium abzumelden und ich würde dagegen auch vorgehen, über das Jugendamt oder rechtlich.
Apropos:
18 und Hauptschule?
in welcher klasse bist du den am Gymnasium, dass es noch ein äquivalent in der Hauptschule gibt?
sehe ich als klaren Rechtsverstoß
Ob das wohl völlig wurscht ist, was du als Rechtsverstoß siehst? Schau doch mal in die Gesetze über die Schulpflicht.
Das wäre ein absolutes Antragsdelikt. Der Junge / das Mädchen müsste dazu das Familiengericht anrufen.
In der 10. Ich musste die achte wiederholen, weil ich 6 Monate im Krankenhaus lag
Wende Dich wieder an das Jugendamt
Die Familie der Fragestellerin wird doch schon seit drei Jahren vom Jugendamt betreut.
Soso. Dann hast du sicher auch noch Quellen, aus denen hervorgeht, warum die Eltern ihr Kind, welches nicht mehr schulpflichtig ist, nicht von dem Gymnasium nehmen dürfen.