Hat das Jugendamt Schweigepflicht?
Hallo, kurz zusammengefasst: meine Eltern haben eine Einladung von Jugendamt auf ein Gespräch mit mir ind Ihnen bekommen, weil die Schule das Jugendamt kontaktiert hat, mit der Begründung Kindeswohlgefährdung.
Jetzt zu meinet Frage: hat das Jugendamt gegenüber der Schule dann Schweigepflicht? Also dürfen die das weitergeben, was dort bei dem Gespräch besprochen wurde? Geben die an die Schule überhaupt weitere Informationen etc weiter?
würde mich über antworten schnellstmöglich freuen, da ich morgen den Termin hab ..
3 Antworten
Also dürfen die das weitergeben, was dort bei dem Gespräch besprochen wurde?
Nein.
Geben die an die Schule überhaupt weitere Informationen etc weiter?
Das ist möglich.
sie besprechen mit deinen eltern was du angegeben hast und hören sich deren version an. ist nichts dran an deiner geschichte, wars ein nettes gespräch mit deinen eltern und gut ist.
Aber wieso was ich angegeben habe? Ich hab ja nix gemeldet bei den, die schule hat sich bei den ja gemeldet
du wirst ja in der schule irgendwas erzählt haben und das ist dann thematik
an die Schule nichts - außer vielleicht zum Anlass der Anfrage eine Pauschalantwort …
wie meinst du das mit „außer vielleicht zum Anlass der Anfrage eine Pauschalantwort“??
z.B.: der Anfrage sind wir nachgegangen - aber hat sich nichts ergeben …
Oke danke und wenn da was dran wäre, wie würde das dann gesagt werden?
nun das wirst du im gespräch erfahren. sie reden mit deinen eltern über das was du in der schule so erzählst und die erzählen ihre version der geschichte über dich und entscheiden dann wie es mit dir weiter geht
Hmm oke, und du bist ganz sicher, dass die das was besprochen wird nicht weitergeben dürfen?