Hat das Jugendamt Schweigepflicht?

3 Antworten

Also dürfen die das weitergeben, was dort bei dem Gespräch besprochen wurde?

Nein.

Geben die an die Schule überhaupt weitere Informationen etc weiter?

Das ist möglich.

Sidsi 
Fragesteller
 23.07.2023, 09:15

Hmm oke, und du bist ganz sicher, dass die das was besprochen wird nicht weitergeben dürfen?

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Artus01  23.07.2023, 09:16
@Sidsi

Ja, das fällt unter Schweigepflicht und Datenschutz.

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Sidsi 
Fragesteller
 23.07.2023, 09:17
@Artus01

Oke, danke, weil ich hab von anderen zuhören bekommen, das die das weitergeben dürfen, gerade auch weil der Hinweis von der Schule kam.

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Artus01  23.07.2023, 09:20
@Sidsi

Nein, dürfen sie nicht, eine neutrale Rückantwort kann aber erfolgen.

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Sidsi 
Fragesteller
 23.07.2023, 09:23
@Artus01

Oke alles klar, danke

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sie besprechen mit deinen eltern was du angegeben hast und hören sich deren version an. ist nichts dran an deiner geschichte, wars ein nettes gespräch mit deinen eltern und gut ist.

Sidsi 
Fragesteller
 23.07.2023, 10:42

Aber wieso was ich angegeben habe? Ich hab ja nix gemeldet bei den, die schule hat sich bei den ja gemeldet

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Liverpool1  25.07.2023, 07:44
@Sidsi

du wirst ja in der schule irgendwas erzählt haben und das ist dann thematik

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an die Schule nichts - außer vielleicht zum Anlass der Anfrage eine Pauschalantwort …

Sidsi 
Fragesteller
 23.07.2023, 09:14

wie meinst du das mit „außer vielleicht zum Anlass der Anfrage eine Pauschalantwort“??

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Harald2000  23.07.2023, 09:37
@Sidsi

z.B.: der Anfrage sind wir nachgegangen - aber hat sich nichts ergeben …

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Sidsi 
Fragesteller
 23.07.2023, 10:00
@Harald2000

Oke danke und wenn da was dran wäre, wie würde das dann gesagt werden?

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Liverpool1  23.07.2023, 10:29
@Sidsi

nun das wirst du im gespräch erfahren. sie reden mit deinen eltern über das was du in der schule so erzählst und die erzählen ihre version der geschichte über dich und entscheiden dann wie es mit dir weiter geht

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