Klausur wiederholen, weil ein großer Teil der Studenten spickt?
Wir hatten eine online Klausur und einige der Kommilitonen haben in einer großen WhatsApp-Gruppe sich über die Klausur ausgetauscht, obwohl die noch lief. Allerdings waren da auch Studenten in der Gruppe, die nichts mit der Prüfung zu tun hatten und ja eventuell den Modulbeauftragten informieren könnten.
Ich habe nichts in der Gruppe geschrieben oder gelesen, ist es rechtlich möglich, dass ich trotzdem nochmal schreiben müsste? Oder kann man als Hochschule sagen, dass alle Schüler die z.B. 95-100% hatten, wiederholen müssen? Eigentlich ja nicht, oder?
Es war eine Multiple-Choice-Klausur, entsprechend kann es jetzt sein, dass viele Stundenten dank google (was auch verboten war) 100% richtig haben, das wäre schon verdächtig, aber ich weiß nicht, ob das rechtens ist, wenn alle wiederholen müssen.
3 Antworten
Ich habe nichts in der Gruppe geschrieben oder gelesen, ist es rechtlich möglich, dass ich trotzdem nochmal schreiben müsste?
Es muss nicht nachgewiesen werden, dass eine Täuschung stattgefunden hat. Es reicht, wenn ein konkreter Verdacht besteht - beim einen Fall ist das das Vorhandensein von Spickzetteln unterm Tisch, beim anderen ist das eben die Mitgliedschaft in einer Whatsappgruppe, mit der getäuscht wurde.
Dementsprechend gehe ich ganz stark davon aus, dass du mit in "Sippenhaft" genommen wirst, wenn du nicht eindeutig nachweisen kannst dass du nicht während der Klausur mitgelesen hast (z.B. jemand bezeugt, dass er dein Handy während der Zeit in seiner Wohnung liegen hatte).
Oder kann man als Hochschule sagen, dass alle Schüler die z.B. 95-100% hatten, wiederholen müssen? Eigentlich ja nicht, oder?
Wenn wegen eines mutmaßlichen Täuschungsversuch wiederholt wird, ist die Note vollkommen wurscht.
aber ich weiß nicht, ob das rechtens ist, wenn alle wiederholen müssen.
Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass alle gegen die Regeln verstoßen haben, sehe ich keine rechtlichen Bedenken wenn auch alle wiederholen müssen.
Ja, und eine durchgefallene Klausur muss man wiederholen. Sonst kann man ja den Schein nicht bekommen ;)
Dass es keinen extra Wiederholtermin gibt, ist klar.
Es kann sein, dass ihr alle (die betrogen haben) endgültig den Prüfungsanspruch verliert und aus dem Studiengang gekickt werdet.
Kommt auf die Prüfungsordnung bei euch an.
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Fraglich ist es, ob sie nachweisen können, ob du gelesen hast.
Wenn WhatsApp die Daten rausgibt, wer zu der Zeit online war und es offen hatte, dann hätten sie was in der Hand. (Andere Frage ist wie das rechtlich aussieht.)
Naja, du kannst ja theoretisch nicht alle Studenten rauswerfen, nur weil sie in einer organisatorischen WhatsApp-Gruppe waren. Die Gruppe war nicht speziell für die Prüfung erstellt.
Bin ich nicht, deshalb frage ich ja. Allerdings scheinst du es ja auch nicht wirklich zu wissen, deshalb hab ich nachgehakt.
Die Entscheidung hängt von der Prüfungskommission ab oder von den Ebenen darüber.
Was sein kann habe ich oben geantwortet.
Hast eine Rechtsschutzversicherung bei der Verwaltungssachen abgedeckt sind ?
Wieso sollte wegen Betrugs auch noch die Chance gegeben werden, die Klausur zu wiederholen? Im Beste Fall bekommen alle, die nachweisbar betrogen haben, ein mal "Durchgefallen", im Schlechtesten ist das Studium für diese Personen vorbei....
Okay, macht auch irgendwie Sinn. Ich dachte nur, dass es in dem Fall nicht ersichtlich ist, ob jemand betrogen hat oder nicht, weil es eben keine Überwachung gab, sondern es halt hieß "kein google und keine fremde Hilfe" deswegen die Frage.
Ich sehe keinerlei Grund, dass hier irgendwas wiederholt wird. Die Leistung wird schlicht und einfach als "durchgefallen" bewertet, wie es bei Täuschungsversuchen üblich ist....