Klausur wiederholen, weil ein großer Teil der Studenten spickt?

3 Antworten

Ich habe nichts in der Gruppe geschrieben oder gelesen, ist es rechtlich möglich, dass ich trotzdem nochmal schreiben müsste?

Es muss nicht nachgewiesen werden, dass eine Täuschung stattgefunden hat. Es reicht, wenn ein konkreter Verdacht besteht - beim einen Fall ist das das Vorhandensein von Spickzetteln unterm Tisch, beim anderen ist das eben die Mitgliedschaft in einer Whatsappgruppe, mit der getäuscht wurde.

Dementsprechend gehe ich ganz stark davon aus, dass du mit in "Sippenhaft" genommen wirst, wenn du nicht eindeutig nachweisen kannst dass du nicht während der Klausur mitgelesen hast (z.B. jemand bezeugt, dass er dein Handy während der Zeit in seiner Wohnung liegen hatte).

Oder kann man als Hochschule sagen, dass alle Schüler die z.B. 95-100% hatten, wiederholen müssen? Eigentlich ja nicht, oder?

Wenn wegen eines mutmaßlichen Täuschungsversuch wiederholt wird, ist die Note vollkommen wurscht.

aber ich weiß nicht, ob das rechtens ist, wenn alle wiederholen müssen.

Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass alle gegen die Regeln verstoßen haben, sehe ich keine rechtlichen Bedenken wenn auch alle wiederholen müssen.

Orothred23  03.08.2022, 18:22

Ich sehe keinerlei Grund, dass hier irgendwas wiederholt wird. Die Leistung wird schlicht und einfach als "durchgefallen" bewertet, wie es bei Täuschungsversuchen üblich ist....

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RedPanther  03.08.2022, 18:26
@Orothred23

Ja, und eine durchgefallene Klausur muss man wiederholen. Sonst kann man ja den Schein nicht bekommen ;)

Dass es keinen extra Wiederholtermin gibt, ist klar.

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Es kann sein, dass ihr alle (die betrogen haben) endgültig den Prüfungsanspruch verliert und aus dem Studiengang gekickt werdet.

Kommt auf die Prüfungsordnung bei euch an.

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Fraglich ist es, ob sie nachweisen können, ob du gelesen hast.

Wenn WhatsApp die Daten rausgibt, wer zu der Zeit online war und es offen hatte, dann hätten sie was in der Hand. (Andere Frage ist wie das rechtlich aussieht.)

xxxFxxx561 
Fragesteller
 03.08.2022, 13:03

Naja, du kannst ja theoretisch nicht alle Studenten rauswerfen, nur weil sie in einer organisatorischen WhatsApp-Gruppe waren. Die Gruppe war nicht speziell für die Prüfung erstellt.

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xxxFxxx561 
Fragesteller
 03.08.2022, 13:05
@jentolon

Bin ich nicht, deshalb frage ich ja. Allerdings scheinst du es ja auch nicht wirklich zu wissen, deshalb hab ich nachgehakt.

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jentolon  03.08.2022, 13:06
@xxxFxxx561

Die Entscheidung hängt von der Prüfungskommission ab oder von den Ebenen darüber.

Was sein kann habe ich oben geantwortet.

Hast eine Rechtsschutzversicherung bei der Verwaltungssachen abgedeckt sind ?

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Wieso sollte wegen Betrugs auch noch die Chance gegeben werden, die Klausur zu wiederholen? Im Beste Fall bekommen alle, die nachweisbar betrogen haben, ein mal "Durchgefallen", im Schlechtesten ist das Studium für diese Personen vorbei....

xxxFxxx561 
Fragesteller
 03.08.2022, 13:04

Okay, macht auch irgendwie Sinn. Ich dachte nur, dass es in dem Fall nicht ersichtlich ist, ob jemand betrogen hat oder nicht, weil es eben keine Überwachung gab, sondern es halt hieß "kein google und keine fremde Hilfe" deswegen die Frage.

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