Klausel und Frühwarnung
Hey, ich habe eine Frage. Ich möchte wissen, ob ich "legel" im Fach Latein durchfallen kann, wenn mir meine Frau Professor keine Frühwarnung weder im ersten noch im zweiten Semester gegeben hat. Ist es nicht reintheoretisch Pflicht, die Frühwarnung zu geben. wenn man negativ sein sollte? Ich hatte im Halbjahr ne 5 im Zeugnis, heute sagte sie mir das ich auf ner 5 stehe und eine Prüfung für die 4 machen muss. Heute ist der 27 Mai, am 13 juni ist Notenschluss, also in 11 Schultagen.
Aus Interesse frgate ich meinen Klassenvorstand, er meinte ich solle einfach lernen und schauen das ich positiv bin, die sache mit der Frühwarnung hat er völlig ignoriert.
Noch etwas: Wie funktioiert die Klausel in Wien? hat da der KV das größte sagen? Kann er Lehrer überstimmen? Nach was wird ja oder nein gewählt? Ob mich die Lehrer mögen oder wie? Danke mal im Voraus :)
1 Antwort
Vorweg: ich kenne die Regelungen in Österreich nicht.
Aber grundsätzlich sollten dir deine Noten doch bekannt sein, ebenso wie die Bestehensregeln.
In Bayern ist es so, dass aus der unterbliebenen Information kein Recht auf Vorrücken abgeleitet werden kann.
Wieso auch; Latein kannst du dann ja immer noch nicht.