Klausel und Frühwarnung

1 Antwort

Vorweg: ich kenne die Regelungen in Österreich nicht.

Aber grundsätzlich sollten dir deine Noten doch bekannt sein, ebenso wie die Bestehensregeln.

In Bayern ist es so, dass aus der unterbliebenen Information kein Recht auf Vorrücken abgeleitet werden kann.

Wieso auch; Latein kannst du dann ja immer noch nicht.


botanicus  27.05.2025, 16:16

Dem ist echt nichts hinzuzufügen!