Kind in Pflegefamilie,Mutter hat das Sorgerecht Wer bestimmt wie oft die Mutter das Kind sehen darf?
Der 6jährige Sohn einer Bekannten von mir ist seit 2 Jahren in einer Pflegefamilie. Die Mutter hat vorher den Sohn 4 Jahre allein erzogen, war auf Dauer überfordert da das Kind ADS hat, was aber zu dem Zeitpunkt noch nicht diagnostiziert wurde. Jetzt hat die Mutter sich nach langer Therapie stabilisiert und möchte ihren Sohn gerne öfter als alle 14 Tage sehen. Die Pflegeeltern sind aber der Meinung, dass die Mutter ihren Sohn jetzt nur noch alle 3 Wochen sehen solle, weil es angeblich immer 2-3 Tage dauert, bis der Sohn wieder von seiner Euphorie "runter" kommt weil ja Mama da war. Die Mutter hat das Sorgerecht, das Aufenthaltbestimmungsrecht und auch das Gesundheitsrecht für Ihren Sohn. Jetzt konkret meine Frage: Wer bestimmt, wie oft die Mutter den Sohn sehen darf? Freue mich über hilfreiche, kompetente Antworten.
8 Antworten
Deine Bekannte kann höchstens versuchen beim Jugendamt und möglichst in verbindung mit einem Anwalt zu erwirken das sie ihren Sohn öfter als alle 3 Wochen sehen darf. Letztendlich wird das dann der Richter entscheiden müssen. Aber solange das Jugendamt die Hand drauf hat, heist es kleine Brötchen backen !
Die Mutter des Kindes sollte sich an das Jugendamt wenden. Das Jugendamt hat ja offenbar die Amtspflegschaft und somit auch die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie veranlasst. Das Jugendamt wird nun überprüfen, ob die Mutter ihrer Aufgabe gewachsen ist und dem Fall unterstützend dabei mitwirken, das Kind wieder in seine eigentliche Familie zu integrieren. Die Pflegefamilie hat hier überhaupt kein Mitbestimmungsrecht. Und dass das Kind immer eine Weile braucht um wieder "runter zu kommen" ist doch völlig normal. Das wird nicht besser, wenn die Mutter nur noch alle 3 Wochen das Kind besuchen würde. Im bösesten Fall müsste deine Freundin einen Rechtsanwalt bemühen der ihre Interessen auch vor dem Familiengericht vertreten würde
Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln, Pflegefamilie hin oder her. Manchmal ist es ja wirklich unumgänglich. (Bin selbst langjährige Pflegemutter). Aber ich habe noch nie verhindern wollen, daß die Kinder Ihre leiblichen Eltern sehen dürfen. Was ist, wenn die erwachsen sind. Sollen dann die leiblichen Eltern fremde sein? Jedes Kind hat Recht, seine Wurzeln zu kennen. Dies gilt natürlich auch für Geschwisterkinder. Meine Pflegekinder dürfen ihre Mutter und Geschwister sehen. Wenn es den Pflegekindern doch gut geht, dann braucht man dabei kein schlechtes Gewissen haben
Das bestimmt das Jugendamt- dahin soll sie sich wenden.
das jugendamt hat das sagen !!!