Pflegeeltern wollen mit Sohn ins Ausland?

3 Antworten

Nein warum solltet ihr?

  1. Sofern sie offiziell die Pflegeeltern sind wovon ich nicht ausgehe wegen eurem Sorgerecht, dürften sie fliegen.
  2. Wenn das Aufenhaltsbestimmungsrecht bei euch liegt und ihr es erlaubt dürfen sie ebenso fliegen
  3. Es sind die Großeltern also siehe 2.

Sie sind die offizellen Pflegeeltern das Jugendamt hatte vor einem halben Jahr schon mündlich zugestimmt. Unsere Sorge liegt darin das sie am Flughafen nach Fragen da der Kurze einen anderen Nachnamen hat als ich und meine Eltern.

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@Paulmat

Komische Konstellation die ihr da habt. Normal haben Pflegeeltern auch das Sorgerecht und das Kind trägt den Namen der Pflegefamilie.

Aber es gibt doch sicher Unterlagen die bescheinig das Sie die Pflegeeltern sind. Dazu könnt ihr noch ein Schreiben anfertigen indem ihr bestätigt das er mit den Großeltern/Pflegeeltern in den Urlaub fliegen darf.

An sich sollte es aber reichen wenn sie einfach sagen das sie die Großeltern sind. Wäre nicht das erste Kind das mit seinen Großeltern in den Urlaub fliegt/fährt.

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Findest Du online, so ein Standard-Formular. Ich würde mal nach

minderjährig ohne eltern ins ausland

Bitte achtet unbedingt BEIDE darauf, dass die Großeltern auch eine Vollmacht gegenüber Ärzten haben, wegen Behandlung, entsprechend die Krankenversicherung aussieht. Belest Euch dazu. Lest mehrere Seiten durch.

Pflegeeltern, haben die nicht für diese Zeit das Sorge u. Aufenthaltsrecht! dafür muss es einen Grund geben

die kommen doch wieder