Was ist eine Pflegefamilie?
Hallo, meine kleine Maus 5 Monate alt, soll laut Jugendamt in eine Pflegefamilie. Ich war bereits in zwei Mutter Kind Einrichtungen, die nicht auf mich passten.
Nun soll meine kleine Maus in eine Pflegefamilie und soll einen Vormund bekommen. Am 12.02, ist der Termin vor Gericht und ich habe schon mega Angst vor dem Richter.... ich liebe meine kleine Maus und möchte sie gerne behalten. Ich war noch nie vor Gericht und habe mega Angst, weil ich fühle mich wie eine Verbrecherin.
Hat man die Chance, dass Kind wieder zu bekommen? Sie wurde bereits in Obhut genommen und befindet sich, in einem Kinderschutzhaus.
7 Antworten
Ehrlich gesagt habe ich erst gedacht, Du wärst sechszehn, aber Du bist schon dreißig + und hast keine Ahnung von einer Pflegefamilie.
Kein Wunder das man Dir das Kind wegnehmen will, wenn Du Dich auf Single Börsen herumtreibst.
Du solltest Dich mehr um Deinen Zwerg kümmern, damit Du irgendwann Dein Mädchen zurück bekommst.
Anscheinend hast Du keine Ahnung was Du Deinem Kind antust, wenn es zu einer Pflegefamilie kommt.
Kein Wunder das man Dir das Kind wegnehmen will, wenn Du Dich auf Single Börsen herumtreibst.
Auf Singlebörsen kann die FS sein. warum auch nicht. Das hat ja erst mal nichts mit der Bedrohung des Kindeswohls zu tun.
Der Richter entscheidet für das Kind, allerdings meistens im Sinne des Jugendamtes. Und nicht du sollst einen Vormund bekommen, sondern dein Kind. Normalerweise sind die Eltern ja Vormund ihrer Kinder, aber in deinem Fall wohl nicht.
Ja, natürlich hast du die Chance, dein Kind zurückzubekommen. Allerdings nur dann, wenn du vielen an deinem Leben änderst. Ein Kind wird ja nicht aus Spaß zu einer Pflegefamilie gegeben, sondern weil sein Kindeswohl massiv gefährdet ist. Wenn du das nachweislich abgestellt hast, also in der Lage bis, für das Kind selbständig zu sorgen, bekommst du das Kind zurück.
Das Jugendamt legt auch Wert darauf, dass du regelmäßigen und zuverlässigen Umgang mit dem Kind pflegst. Und vermutlich auch weitere Beratungstermine mit einer Erziehungsberatungsstelle wahrnimmst.
Du wirst dein Kind also nicht verlieren. Aber es soll da erst mal leben, wo sein Kindeswohl gesichert ist.
Ok.... ja ich mache eine Traumatherapie und Ergotherapie... Ergo mache ich schon... Trauma muss ich noch eine Therapeutin finden
Pflegefamilien bieten Kindern ein Zuhause, die nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können. Je nach Fall haben leibliche Eltern die Möglichkeit, das Kind regelmäßig zu treffen.
Was wurde am 12.02. entschieden? Lebt deine Maus noch im Kinderschutzhaus oder bereits bei einer Pflegefamilie oder wieder bei dir? Kannst du sie regelmäßig sehen? Welche Auflagen hat dir das Gericht gemacht? Also was musst du erfüllen, damit dein Kind ggf. wieder zu dir kann?
Also die kleine Maus ist wieder bei mir, die Auflage war jedoch 24 Stunden Betreeung, bekomme Familien Hilfe und meine Mutter musste Ihren Job erstmal auf Eis legen, bis die kleine in die Kita geht....
Ist doch toll, dass du dein Kind behalten kannst - ich wünsche dir ganz viel Erfolg und Kraft auf deinem weiteren Weg. Familienhilfe und Co. kann eine wundervolle Unterstützung sein. Passt gut aufeinander auf :-)
Und es wird ein psychologisches Gutachten erstellt, zur Erziehungsfähigkeit
Schönen guten Tag!
Natürlich werden Sie ihr heißgeliebtes Kind bei Verweis auf eine Pflegefamilie nicht verlieren...wäre schrecklich wenn dies andersrum wäre...
Eine Pflegefamilie besteht aus volljährigen (vertrauenswürdigen) Personen, die meist für einen bestimmten Zeitraum lang ein Kind, wie der Name bereits sagt, in Pflege nehmen und sich sorgfältig um das Kind kümmern! :)
Keine Angst!
Gruß
Korbi
Ach so, also macht der Richter nicht das, was das Jugendamt möchte? Könnte in meinem Fall auch eine Pflege Familie ohne Vormund dabei rausspringen? So das ich nicht koplett entmündigt bin? Ich habe posttraumatische Belastungsstörungen....
Das Kind bekommt den Vormund. Vermutlich nicht du. Du hast dann nur nicht mehr das Aufenthaltsbestimmungsrecht über das Kind. Entmündigt bist du dadurch nicht. Nur eben kannst du als Mutter nicht mehr frei über das Kind entscheiden.
Wenn es einer Mutter in der momentanen Situation nicht möglich ist, ihr Kind selbst zu betreuen, kann sie das Kind einer Pflegefamilie anvertrauen. Diese kümmert sich um das Kind. Durch regelmäßige Besuche ist es für die leibliche Mutter auch möglich, mit dem Kind in Kontakt zu bleiben. Es geht in erster Linie darum für das Wohl deines Kindes zu Sorgen. Vor Gericht wird es darum gehen ob du selbst für deine „Maus“ sorgen kannst und ob es deinem Kind bei dir gut geht und ob die Rahmenbedingungen passen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Richter die Unterbringung in einer Plfegefamilie anordnen, bis du wieder selbst in der Lage bist für dein Kind in angemessener Weise zu sorgen.
Ach so, also macht der Richter nicht das, was das Jugendamt möchte? Könnte in meinem Fall auch eine Pflege Familie ohne Vormund dabei rausspringen? So das ich nicht koplett entmündigt bin? Ich habe posttraumatische Belastungsstörungen....
Der Richter entscheidet, nicht das Jugendamt. Du musst vor dem Richter einen guten Eindruck machen und ausgeschlafen, sauber und vor allem nett und gut vorbereitet pünktlich erscheinen. Wenn der Richter einen schlechten Eindruck von dir hat, wäre das gar nicht gut.
Ja aber entscheidet der Richter immer im Sinne des Jugendamtes?
Ne ich erscheine schon ordentlich dort....
meistens ja. Und wenn das Kind in Obhut genommen wurde oder werden soll, muss es ja Gründe dafür geben. Die du hier aber verschweigst.
Ach so, also macht der Richter nicht das, was das Jugendamt möchte? Könnte in meinem Fall auch eine Pflege Familie ohne Vormund dabei rausspringen? So das ich nicht koplett entmündigt bin? Ich habe posttraumatische Belastungsstörungen....