Kind in Kita; Mama verpflichtet in Vollzeit zu arbeiten?

5 Antworten

Ist sie nun ihrem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet, wieder in Vollzeit zu arbeiten, wenn das Kind untergebracht ist?

Nein, wahrscheinlich nicht. Es kommt darauf an, welche Teilzeitregelung vereinbart wurde. Ob das Kind tagsüber in einer Betreuungseinrichtung ist oder nicht, ist hierfür unerheblich.

Wie lange darf sie in diesem 50% Arbeitsverhältnis bleiben?

Kommt drauf an. Arbeitet die Frau Teilzeit während der Elternzeit? Dann endet die Teilzeit mit Ablauf der Elternzeit.

Hat die Frau einen Antrag auf Teilzeit gestellt gem. Teilzeit- und Befristungsgesetz beim Arbeitgeber, der bewilligt wurde? Dann endet das Teilzeit-Arbeitsverhältnis dann, wenn sie selbst Stunden aufstocken will oder wenn ihr gekündigt wird.

Oder sie hat gegebenenfalls nur eine zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit beantragt, dann gilt die Teilzeitregelung so lange, wie es festgelegt wurde.

doch einen Vertrag der sagt, du muss pro Woche entsprechend viele Stunden ableisten

Richtig. Allerdings können Arbeitnehmer gem. § 15 Abs.5ff BEEG Teilzeit während der Elternzeit beantragen; dieser Antrag kann vom Arbeitgeber nur innerhalb von vier Wochen schriftlich mit Begründung abgelehnt werden, ansonsten gilt der Antrag als festgelegt. Gegen eine Ablehnung der Verringerung der Arbeitszeit kann der Arbeitnehmer Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Außerdem gibt es ja noch das Teilzeit- und Befristungsgesetz, dort insbesondere die §§ 8, und 9a:

§ 8 (1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. (...)

(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.

§9a (1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringert wird. Der begehrte Zeitraum muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen. Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt.

(2) Der Arbeitgeber kann das Verlangen des Arbeitnehmers nach Verringerung der Arbeitszeit ablehnen, soweit betriebliche Gründe entgegenstehen;

Das kommt doch darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Auf der Seite von der ihk habe ich Das hier gefunden:

"Arbeitnehmer haben nur dann einen Anspruch auf Verringerung der Wochenarbeitszeit, wenn der Arbeitgeber - unabhängig von der Zahl der Auszubildenden - in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Dabei werden Teilzeitbeschäftigte nicht nur anteilig, sondern voll gezählt."

Wenn der Betrieb groß genug ist, kann die Mutter weiter in Teilzeit arbeiten. Ich kenne genug Mütter die in Teilzeit arbeiten, auch wenn die Kinder schon Teenager sind. Hat der Betrieb weniger als 15 Mitarbeiter, ist es Verhandlungssache.

Ich habe es noch nie erlebt, dass ein AG eine Mutter dazu zwingt, wieder Vollzeit zu arbeiten, wenn sie es nicht möchte.

Das kommt auf die genauen Regelungen drauf an. Wenn sie aufgrund von Elternzeit auf 50Prozent reduziert hat, dann steht ihr das bis zum Ende der Elternzeit sein. Das kommt dann drauf an, was sie mit dme AG vereinbart hat. Elternzeit kann bis zu 3 Jahren gehen.

Wenn die Elternzeit rum ist, "sollte" sie wieder in ihre alte Stelle einsteigen. So lange wird dieser Job ihr reserviert. Sie kann natürlich auch einen neuen Vertrag aushandeln, der immer teilzeit ist. Das Problem dabei ist, dass es schwierig sein kann ,dann wieder Stunden zu erhöhen. Die elternzeit reserviert ihr quasi die Vollzeitstelle, wenn sie vorher eine hatte.

Ich kann dir nur sagen wie es hier in Ö ist, hier hat man bis zum 7. Geburtstag des Kindes Anspruch auf Elternteilzeit.