Kind (10) lebt seit 3 Monaten bei Oma , kann Mutter sie wieder nach Hause holen ?

11 Antworten

Guten Morgen auch:-)

Erstmal hat Deine Freundin und ihr Mann das Sorgerecht und Nicht die Grosseltern

Wenn sie also ihre Tochter wiederholen möchte kann sie es ohne weiteres tun

Sollte nur aufpassen dass die Kleine nicht wieder um sich schlägt sprich die andere Schwester.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Jahrelange Erfahrung
MarieAlina2017 
Fragesteller
 19.04.2017, 08:24

Das ist die Frage , sie liebt ihre Tochter ja denkt aber auch an die anderen beiden - ist es vllt besser wenn sie dort lebt?

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Zumverzweifeln  19.04.2017, 08:30
@MarieAlina2017

Ich denke das. Die Tochter wird den Kontakt zur Mutter von selber wieder intensivieren und die Mutter hat mehr Ueit für die Halbgeschwister.

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Shany  19.04.2017, 08:31
@MarieAlina2017

So gesehen wäre es besser natürlich Wenn die Tochter Sehnsucht hat kommt sie schon von selber wieder

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Die Eltern bestimmen bei geteiltem Sorgerecht.

Ja, die Grosseltern können natürlich versuchend das Sorgerecht zu bekommen. Das geht allerdings nicht von heute auf morgen.

Die Großeltern haben kein Sorgerecht ganz einfach. Auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben sie nicht.
Klar können die Großeltern zum Jugendamt rennen - könnte sogar ich wegen Kindern die mich nichts angehen. Ob es viel bringt sei dahingestellt - ich vermute das Umgangsrecht pp. ist in Sack und Tüten also gibt es erst einmal nichts zu ändern. Nur weil die Großeltern sich einbilden die Mama ist zu blöd für den Job ist das noch lange nicht die Wahrheit.
Wenn die Großeltern die Herausgabe verweigern gleich Polizei holen. Mit Sorgerechtstitel geht das Alles.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Großeltern an dem Nicht-Melden auch einen Anteil haben. Bei uns ist es inzwischen strafbar, einem Kind ein Elternteil oder wichtiges Familienmitglied schlecht zu reden oder zu entziehen.
Kind holen - abwarten. Hunde die bellen, beißen nicht - das gilt auch für Großelterliche Hunde.

Solange von einem Gericht nichts anderes entschieden wurde, liegt das Sorge- und das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei den Eltern. Wenn das JA eingeschaltet wird, prüft dies zunächst einmal die Umstände, ob bei den Eltern eine mögliche Kindswohlgefährdung vorliegt. Ist das nicht der Fall, bleibt alles, wie es ist. Falls doch, wird das JA aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Kind nicht bei den Großeltern lassen, sondern in eine unabhängige Pflegefamilie geben.

Das Kind selbst hat ein Mitspracherecht, dass sich im Allgemeinen aber darauf beschränkt, ob es - falls eine Trennung der Eheleute vorliegt - lieber bei der Mutter oder beim Vater sein möchte (sofern beide das Sorgerecht haben).

Ist die Mutter alleinerziehend und es gibt keinen Vater (warum auch immer), hat sie das alleinige Sorgerecht und kann bestimmen, wo sich das Kind aufzuhalten hat. Da kann sich das Kind auf den Kopf stellen, es nützt aber nix :)

Aus meiner Sicht kann die Freundin jederzeit das Kind zurückholen. Das Jugendamt wird,soweit ich weiß, nur bei Gefährdung des Kindeswohls aktiv.

Eine Grundlage für eine Klage gibt es auch nicht, wenn (wie gesagt) das Wohl des Kindes nicht gefährdet wird.