Kieferbruch?
Hallo Leute auf welche strafe kann man sich gefasst machen wenn ich mit einem schlagstock jemandem den kiefer gebrochen habe?? Kommt das vor Gericht? Und wann kriegt man so eine Einladung zum Gericht??
9 Antworten
Kommt das vor Gericht?
Ja.
Hallo Leute auf welche strafe kann man sich gefasst machen
Auf Einiges. Das Ganze hat ja 2 Dimensionen. Den Strafrechtlichen und den Zivilrechtlichen Teil.
Beim zivilrechtlichen Teil geht es um den Schadenersatz, der umfasst:
- Die Behandlungskosten, d.h. Krankhauskosten, sofern Zähne zerstört wurden Zahnimplantate usw.
- Den Verdienstausfall während der Behandlung und Arbeitsunfähigkeit
- Schmerzensgeld
Insgesamt werden sie da vermutlich irgendwo im 5 stelligen Bereich liegen.
Im Strafrecht ist der Strafrahmen schon nach §224 Gefährliche Körperverletzung bei 6 Monaten bis 10 Jahren.
Stellt sich natürlich die Frage, ob die Schwere Körperverletzung hinzukommt. Kommt hat darauf an, wie die Folgen sind und ob sie mit den Folgen hätten rechnen müssen. Weil mit Pech ist man bei §226 Abs 2 und dann heißt das nicht unter 3 Jahre.
Moin!
Letztendlich entscheidet das der Richter. Eine gefährliche Körperverletzung nach § 244 StGB wird es aber bestimmt werden.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 224 Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1.durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2.mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3.mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4.mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5.mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Kommt das vor Gericht?
Mit Sicherheit.
Hier bewegen wir uns im Strafrecht, und zwar bereits im Bereich der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB (korrigiert)). Suche dir einen Anwalt, denn den wirst du brauchen. Mit einer Geldstrafe dürfte das nicht mehr abgetan sein, mMn wird das mindestens Freiheitsstrafe mit Bewährung nach sich ziehen (je nach Aktenlage und Strafregister). Zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten kommen sowieso noch hinzu.
Bei Körperverletzung droht eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu einem Jahr. Der Schlagstock könnte das aber schon zu einer schweren Körperverletzung machen und dann kannst du bis zu zehn Jahre in den Bau gehen. Falls nicht sogar ein Mordversuch daraus wird.
Das ist mindestens gefährliche Körperverletzung, da eine Waffe benutzt wurde.
Vermutlich schon. Aber das ist - wie immer - von den Umständen abhängig. Oft leider.
Wenn das Opfer einen bleibenden Schaden behält, ist es „Schwere Körperverletzung“. Dabei gilt ein Strafmaß von 1-10 Jahren Haft.
Sollte es sich „nur“ um Körperverletzung handeln, kann es mit einer Geldstrafe bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden.
Aus „dejure.de“:
§ 223 Körperverletzung(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 226 Schwere Körperverletzung(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
224 StGB*