Kennt Jemand Beispiele für gerichtliche Urteile beim Besitz, Kauf oder Download von illegalen Roms?

2 Antworten

Es kommt selten zu Anklagen, weil der Download sehr sicher anonym mit einer VPN-Verbindung durchgeführt werden kann und der gebrauch privat statt findet, so lange die Roms nur offline verwendet werden. Außerdem hat der Urheber meistens nicht Zugang zu den IPs derjenigen, die urheberrechtlich geschützte Spiele illegal heruntergeladen haben oder spielen.

Rechtlich ist die Frage in Deutschland sehr klar geregelt. Man darf zum privaten Gebrauch nur Kopien machen, wenn man die Kopie nicht von einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten Quelle macht (siehe § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch Absatz 1). Ein Original kaufen oder sich leihen scheinen Optionen zu sein.

Wirksame technische Maßnahmen die das Nutzen von Kopien verhindern darf man auch nicht umgehen. Und urheberrechtlich geschützte Werke darf man auch nur mit Erlaubnis des Urhebers ändern. Die Verwendung von Patches, die Schutzmaßnahmen aus der ROM rauspatchen sind also illegal. Laut Urteil ist auch die Verwendung von Hardware-Modchips für die Umgehung von Schutzmaßnahmen illegal. Siehe § 95a Schutz technischer Maßnahmen.

Hier ist das Thema "Kopieren zum privaten Gebrauch" auch nocht etwas ausführlicher erläutert.

Woher ich das weiß:Recherche

Der Besitz von ROMs befindet sich in einer Grauzone, du darfst sie z.B. haben, solange du sie entweder wieder löscht oder das Original besitzt.

Das Bereitstellen dagegen ist illegal.

Mir ist auch kein einiger Fall bekannt, der größere Strafen als eine eventuelle Löschung der ROMs zur Folge hätte.

GrumpyIroh 
Fragesteller
 13.10.2023, 20:16

Löschung der Roms? Wie soll das ablaufen. Klingelt die Polizei an der Tür und sagt "Bitte löschen"?

Und wie ist das, wenn man auf Ebay z. B. ne SD-Karte mit zahlreichen Roms kauft. Ist die Rechtslage da anders?

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Kugelflitz  13.10.2023, 20:42
@GrumpyIroh

Richterliche Beschlüsse und nein, es würde eher der Rechner beschlagnahmt. Aber ja, es könnte auch vorkommen, dass im Beisein der Polizei etwas gelöscht werden muss - bekannt ist mir dies jedoch von Bildmaterial.

Wie gesagt, kaufen np, verkaufen problematisch.

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GrumpyIroh 
Fragesteller
 13.10.2023, 21:20
@Kugelflitz

Aber die chance dafür ist doch eher gering denke ich. DIe Polizei hat besseres zu tun als irgendwelche Downloads zu verfolgen und die Roms von privaten Rechnern zu löschen.

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Kugelflitz  13.10.2023, 21:27
@GrumpyIroh

Äußerst gering, ja, denn wie gesagt, Grauzone und den juristischen Aufwand nicht wert.

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Cyreplex  13.10.2023, 22:13
du darfst sie z.B. haben, solange du sie entweder wieder löscht oder das Original besitzt

Das ist so tatsächlich nicht richtig. Du darfst eine ROM besitzen wenn du diese selbst von einer Originalen Cartridge gedumpt hast. Diese wird dann rechtlich als Sicherheitskopie gewertet.

Solltest du in den Besitz einer ROM auf irgend einen anderen Weg gekommen sein, ist diese ROM eine Raubkopie. Egal wieviele Originale du besitzt.

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Kugelflitz  13.10.2023, 22:38
@Cyreplex

Geht niemand gegen vor. Aber okay, gelernt habt ichs anders.

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