Keine Angabe der Vergütung in einer Stellenausschreibung?

3 Antworten

Öffentliche Arbeitgeber zahlen nach Tarif und jedermann kann, wenn er die Eingruppierung kennt, ausrechnen, was dabei rumkommt.

Bei tariflich gebundenen Betrieben der freien Wirtschaft ist das zumindest bei der überweigenden Anzahl der Mitarbeiter, auch so.

In tariflich nicht gebundenen Betrieben muss das frei verhandelt werden.

Es ist aber durchaus üblich, dass man im Vorstellungsgespräch auch nach der Bezahlung fragt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich

KugelWzU 
Beitragsersteller
 10.10.2024, 09:40

Danke, aber die Angabe der Vergütung wurde in der Stellenausschreibung weggelassen, es handelt sich um einen kommunalen Arbeitgeber (öffentl. Arbeitgeber).

Wahrscheinlich wird man dies erst im Vorstellungsgespräch klären können oder schon vorher erfragen?

DerHans  11.10.2024, 14:19
@KugelWzU

Erst bei der Einstellung kann man ja konkret bestimmen wie du in das Tarifgefüge des öffentlichen Dienstes passt. Bist du dann zu teuer, bekommst du die Stelle eben nicht

wenn kein Gehaltsrahmen angegeben ist musst du beim Vorstellungsgespräch wissen wieviel du haben möchtest. Man sollte sich vorab über den Markt informieren.

Verträge werden verhandelt.

Es gilt: Was man zu Beginn nicht aushandelt, bleibt einem (zumeist) auf ewig verwehrt.