Kaufvertrag mit Vorkasse nichtig?
Hey Leute,
undzwahr brauche ich dringend Hilfe von euch. Ich wollte mir auf Instagram ein Kleid (ca 30€) bestellen von einer halbwegs seriösen Seite (knapp 150 K Follower) und man kann diese Seite auch via Whatsapp kontaktieren eine eigene Website haben Sie jedoch nicht. Die Verkäuferin wollte meine Adresse und co haben und ich habe diese auch gegeben. Ich sollte die Bestellung per Vorkasse bezahlen, erst dann wollte Sie das Kleid versenden. Ich habe allerdings die Überweisung total vergessen und Sie hat mir sehr viel Druck gemacht bis ich sie auf Whatsapp blockiert habe. Das ganze ist knapp ein Jahr her, allerdings habe ich angst dass sie meine Daten an irgendwelche Inkassofirmen weiterleitet oder ist kein Kaufvertrag hierbei zustande gekommen.
Ich würde mich sehr über eine weiterführende Antwort von euch freuen.
LG Mila
2 Antworten
oder ist kein Kaufvertrag hierbei zustande gekommen.
Doch ist er.
Da man bereits sich über Zahlungsmodalitäten und Adressaustausch geeinigt hatte, somit 2 Willenserklärungen abgeben wurden, besteht der Kaufvertrag.
Dein Verhalten ist allerdings dennoch nicht in Ordnung gewesen.
Noch immer besteht ein Kaufvertrag.
Das ganze ist knapp ein Jahr her, allerdings habe ich angst dass sie meine Daten an irgendwelche Inkassofirmen weiterleitet
Streng genommen wäre das sogar das Recht des Verkäufers, schließlich befindest du dich im Zahlungsverzug. Jedoch müsste der Verkäufer eine letzte Frist setzen sofern es nicht vorher ein Zahlungsziel gab (zb. Zahle bis Datum X).
Eine Forderung ist 3 Jahre gültig.
Es handelt sich allerdings hierbei um rund 30€. Lohnt es sich dann immernoch für den Händler gerichtlich vorzugehen?
rechtlich trägst du die volle schuld, d.H. es würde ca. 150-200€ gerichtskosten geben bei einem vermutlich schriftlichen verfahren mit allem drum und dran, die müsstest du zusammen mit den 30€ tragen. Wenn der Kläger gewinnt trägt der beklagte alle kosten. Es ist trotzdem extrem unwarscheinlich dass sich jemand den Stress antut... die eigene Arbeitszeit ersetzt einem keinen
Viele behaupten auch, dass erst ein Kaufvertrag durch die Vorleistung (Zahlung der Vorkasse) wirksam wird. Stimmt das?
Bei Verkäufen über Whatsapp, also z.B. ohne Übersendung der AGB in physischer (Datei-)Form, ohne Widerrrufsbelehrung und wahrscheinlich ohne rechtskonforme Preisauszeichnung etc. pp. sollte der Verkäufer aus seinem Glashaus nicht mit Steinen werfen. Der ganze "Vertrag" wäre aus so vielen Gründen anfechtbar und schwebend unwirksam.
Ich setzte noch einen drauf, das blockieren bei Whatsapp könnte als Zahlungsverweigerung angesehen werden und es könnte ohne Umwege Zahlungsklage vor Gericht eingeleitet werden, mit allen dabei entstehenden Kosten. Natürlich ist das auch für den Verkäufer ein Risiko (er muss in Vorleistung gehen), aber rein rechtlich wäre es eine Möglichkeit.... und streng genommen sogar die einzige Möglichkeit da ein Inkassobüro oder ein Mahnbescheid unter diesen Umständen aufgrund der Kostenminderungspflicht raus fällt.