Kaufvertrag mit Vorkasse nichtig?

2 Antworten

oder ist kein Kaufvertrag hierbei zustande gekommen.

Doch ist er.
Da man bereits sich über Zahlungsmodalitäten und Adressaustausch geeinigt hatte, somit 2 Willenserklärungen abgeben wurden, besteht der Kaufvertrag.

Dein Verhalten ist allerdings dennoch nicht in Ordnung gewesen.
Noch immer besteht ein Kaufvertrag.

Das ganze ist knapp ein Jahr her, allerdings habe ich angst dass sie meine Daten an irgendwelche Inkassofirmen weiterleitet 

Streng genommen wäre das sogar das Recht des Verkäufers, schließlich befindest du dich im Zahlungsverzug. Jedoch müsste der Verkäufer eine letzte Frist setzen sofern es nicht vorher ein Zahlungsziel gab (zb. Zahle bis Datum X).

Eine Forderung ist 3 Jahre gültig.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

geheim007b  08.10.2021, 08:30

Ich setzte noch einen drauf, das blockieren bei Whatsapp könnte als Zahlungsverweigerung angesehen werden und es könnte ohne Umwege Zahlungsklage vor Gericht eingeleitet werden, mit allen dabei entstehenden Kosten. Natürlich ist das auch für den Verkäufer ein Risiko (er muss in Vorleistung gehen), aber rein rechtlich wäre es eine Möglichkeit.... und streng genommen sogar die einzige Möglichkeit da ein Inkassobüro oder ein Mahnbescheid unter diesen Umständen aufgrund der Kostenminderungspflicht raus fällt.

mila1237 
Beitragsersteller
 09.10.2021, 00:38
@geheim007b

Es handelt sich allerdings hierbei um rund 30€. Lohnt es sich dann immernoch für den Händler gerichtlich vorzugehen?

geheim007b  09.10.2021, 09:24
@mila1237

rechtlich trägst du die volle schuld, d.H. es würde ca. 150-200€ gerichtskosten geben bei einem vermutlich schriftlichen verfahren mit allem drum und dran, die müsstest du zusammen mit den 30€ tragen. Wenn der Kläger gewinnt trägt der beklagte alle kosten. Es ist trotzdem extrem unwarscheinlich dass sich jemand den Stress antut... die eigene Arbeitszeit ersetzt einem keinen

mila1237 
Beitragsersteller
 09.10.2021, 00:43

Viele behaupten auch, dass erst ein Kaufvertrag durch die Vorleistung (Zahlung der Vorkasse) wirksam wird. Stimmt das?

Bei Verkäufen über Whatsapp, also z.B. ohne Übersendung der AGB in physischer (Datei-)Form, ohne Widerrrufsbelehrung und wahrscheinlich ohne rechtskonforme Preisauszeichnung etc. pp. sollte der Verkäufer aus seinem Glashaus nicht mit Steinen werfen. Der ganze "Vertrag" wäre aus so vielen Gründen anfechtbar und schwebend unwirksam.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung