Kann Vermieter wegen Eingebrannten die Herdplatten austauschen lassen?
Ich bin aus einer Wohnung ausgezogen und meine Vermieterin meinte nun, dass der Herd an Stellen eingebrannt sei.
Dies war teils auch schon bei Einzug der Fall. Sie möchte die Herdplatte nun austauschen lassen und ich soll dafür aufkommen.
Ist dies Rechtens? Vor allem da die Herdplatte nicht kapputt ist
Hast Du ein Übernahmeprotokoll? Hast Du dem Vermieter angeboten die Platten zu reinigen? Das sollte ja kein großes Problem darstellen?
Leider habe ich kein Übernahmeprotokoll. Die Schlüsselabgabe war bereits. Sollte ich trotzdem nochmal eine Reinigung von mir anbieten?
4 Antworten
Normale altersgemäße Gebrauchsspuren sind in Ordnung. Für eine außergewöhnlich starke Beschädigung oder Verschmutzung musst du aufkommen. Allerdings kann er sicherlich nicht von dir verlangen einen Herd der bereits alt war als du ihn übernommen hast nun komplett zu erneuern. Maximal vielleicht den Zeitwert des Geräts oder die Reinungung.
In der Regel gilt so wie übernommen muss man es wieder abgeben.Belege.
Wenn es natürlich schlimmer ist dann kann das schon möglich sein dass man die Platten wechseln muss.
also sind das noch richtig alte Gusskochplatten da muss man sich dann sowieso überlegen lohnt sich das noch!
aber schlussendlich liegt das natürlich in der Hand des Vermieters das abzuwägen.
grundsätzlich gilt ja eingebranntes als Mieter Verschulden…
Es gab kein Übergabeprotokoll und die Herdplatten sind uralt. Das ist mein größtes Problem. Das durch komplett Neue auszutauschen ist absolut unverhältnismäßig.
Hallo lilasworld223,
Sollte ich trotzdem nochmal eine Reinigung von mir anbieten?
Versuchen kannst Du es ja, wenn die Fronten nicht verhärtet sind, wäre das eine Lösung!
Sie möchte die Herdplatte nun austauschen lassen und ich soll dafür aufkommen.
Eine intakte Platte austauschen ist nicht verhältnismäßig!
Es ist ein Mangel der repariert werden muss.
Wenn es bei Einzug schon so war, würde es im Übergabeprotokoll stehen. Steht es da nicht, kannst du schlecht beweisen, dass es so war.
Von daher ist die Forderung, in meinen Augen, rechtens.