Kann mir mein Mein chef verweigern Sicherheitsschuhe Auszustellen bzw nicht zu Bezahlen?

9 Antworten

Ja, ich denke das kannst du

Öffentlich-rechtliche Fürsorgepflichten des Arbeitgebers

Öffentlich-rechtliche Fürsorgepflichten ergeben sich insbesondere aus folgenden Rechtsquellen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG),
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
  • weitere Verordnungen zum Schutz der Arbeitnehmer (z. B. GefStoffV, BioStoffV),
  • Regelwerk der Berufsgenossenschaften.

https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/fuersorgepflichten-des-arbeitgebers-eine-uebersicht_92_443590.html

Dein Ausbildungsbetrieb muss Dir als Auszubildenden kostenfrei Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen

Die Arbeitskleidung muss dir vom Betrieb voll gezahlt werden, wenn die Kleidung dem Arbeits- und Gesundheitsschutz dient, wie eben Sicherheitsschuhe. Diese Regelung ergibt sich aus §618 BGB und Unfallverhütungsvorschriften.

https://www.ausbildungspark.com/news/kosten-in-der-ausbildung/


KarlM2  19.11.2023, 10:47

Sagt meine Chefin in einer Kantine auch !

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  1. Der Arbeitgeber muss Schutzausrüstung (PSA) kostenlos bereitsstellen
  2. Defekte und verschlissene PSA muss der Arbeitgeber kostenlos ersetzen
  3. Der Arbeitgeber darf Dich nicht ohne PSA in gefährlichen Bereichen arbeiten lassen
  4. Ohne gestellte PSA darfst Du die Arbeit in gefährlichen Bereichen verweigern

Ansprechpartner findest Du bei der Berufsgenossenschaft (DGUV), als Azubi zusätzlich bei der zuständigen Stelle (Kammer, Innung).


JoshuaF208 
Fragesteller
 09.08.2021, 12:12

Hab eben mit meinem meister drüber geredet, er meinte sowas gibts hier nicht ich muss mir selber welche kaufen

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electrician  09.08.2021, 14:40
@JoshuaF208

Mag sein, dass Du sie seber besorgen musst, bezahlen muss sie aber der Arbeitgeber. Hierfür muss er auch in Vorkasse gehen, Du musst ihm das Geld nicht leihen. Will er die Kosten überhaupt nicht tragen, dann wende Dich an die BG oder die Innung. Dein "Meister" hat dann mal 'ne Schulung bez. Arbeitschutzgesetz nötig. Hier ein eindeutiger Auszug aus dem ArbSchG (wichtig ist hier der letzte Absatz):

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
2. Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.

(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

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Erforderliche Sicherheitsschuhe müssen vom Arbeitgeber gestellt bzw. bezahlt werden.

§3 Abs. 3 ArbSchG

§2 Abs. 5 u. § 29 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1)

§2 PSA-BV

Das der Betrieb inzwischen dafür zuständig ist eine Sache - Realität !

Das du die 45,-€ für S 3 nicht hast ganz etwas anderes . Viele tragen lieber eigen gekaufte !