Kann mir jemand die 30-50/50-70% Regelung der Heizkostenverordnung erklären bzw. mir ein Rechenbeispiel zukommen lassen?

2 Antworten

Der eine Prozentsatz berechnet sich über die Wohnfläche, der andere Prozentsatz berechnet sich über den Zählerverbrauch.

Du brauchst also Zähler.

Ohne Zähler macht das Ganze keinen Sinn. In Deiner Situation ist eine reine qm Abrechnung erlaubt, also zu 100% über qm.

Bei der Grundkostenregelung ist eine Aufteilung 30:70 möglich.

30 % der Kosten (Brennstoff/Betriebsstrom/Schornsteinfeger/Heizungswartung) werden über qm verteilt, 70 % werden über die Einheiten der Zähler aufgeteilt.