Kann meine Kündigung abgelehnt werden weil sie zu spät kam?

4 Antworten

Eine Kündigung ist nur in Schriftform rechtswirksam ausgesprochen. Die Ankündigung bringt an der Stelle gar nichts. Zudem ist der Eingangsstempel relevant, nicht der Poststempel.

habe eine Frist von einem Monat zum Monatsende.

Dann muss deine schriftliche Kuendigung zum 31. Mai spaetestens am 30. April beim Arbeitgeber zugehen. Vorab e-Mail waere zwar nett, wuerde aber nichts daran aendern.

Am 29. was? April? Das reicht nicht. Vermutlich ist sie dann nämlich nicht am 30.4. da.

Ich bin mir nicht sicher, ob du die unterschriebene Kündigung einscannen und als PDF-Anhang per Mail verschicken kannst. Ich meine mal gehört zu haben, dass das möglich ist. Aber, wie gesagt, da bin ich mir nicht sicher.

DerCaveman  26.04.2024, 16:41
Ich bin mir nicht sicher, ob du die unterschriebene Kündigung einscannen und als PDF-Anhang per Mail verschicken kannst.

Waere unwirksam weil Schriftform nicht erfuellt.

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ErsterSchnee  26.04.2024, 16:42
@DerCaveman

Aber gibt es nicht Rechtsprechung, dass ein Fax die Schriftform erfüllt - obwohl es ja letzten Endes auch nur eine gedruckte Kopie ist? Und parallel dazu würde eine PDF die Kriterien ebenfalls erfüllen.

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DerCaveman  26.04.2024, 16:45
@ErsterSchnee
Aber gibt es nicht Rechtsprechung, dass ein Fax die Schriftform erfüllt

Nein, gibt es nicht.

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LePetitGateau  26.04.2024, 16:41

Ne ist auch nicht möglich, elektronische Form ist komplett ausgeschlossen. Nicht mal eine qualifizierte E-Signatur ist zugelassen

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