Kann mein Arbeitgeber mich auf Minusstunden zwingen?
Ich arbeite in Gastro und ich bin auch Werkstudent. Bei mansche Monaten hatten wir keinen Bedarf und nicht viel Kunden. Meine Arbeitgeberin hat damals alle Aushilfen freigegeben obwohl wir damals unser Arbeitskraft angeboten haben.
Die Arbeitgeberin möchte jetzt, dass ich mehr als 20 Stunden nacharbeite oder weniger Gehalt kriege.
Sie sagt dass ich sowieso Stundenlohn habe und dass sie mir weniger bezahlen kann wenn es keinen Bedarf gibt.
Aber wie ich das verstehe, (eine regelmäßige Arbeitszeit) bedeutet, ich wird immer das gleichlohn bezahlt (20 Stunden pro Woche) unabhängig von dem Arbeitsbedarf.
Hat sie Recht? Kann sie mir auf minusstunden zwingen und dann mein Gehalt reduzieren?
2 Antworten
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Hat sie Recht? Kann sie mir auf minusstunden zwingen und dann mein Gehalt reduzieren?
Der AG beruft sich auf betriebliche Erfordernisse bei der Einteilung, es soll die Arbeit auf Zuruf geleistet werden. Der Gesetzgeber hat Arbeit auf Abruf (§ 12 Abs. 1 TzBfG) mittlerweile mit hohen Hürden versehen und der Vertrag ist hierfür nicht ausreichend. Die Möglichkeit eines Arbeitzeitkontos wird auch nicht ausgeschöpft. Hier dürfte zur Entlastung des FS allerdings § 12 Abs. 2 S. 2 TzBfG einschlägig sein und maximal 20% weniger abgerufen (=entlohnt) werden.
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Aber wie ich das verstehe, (eine regelmäßige Arbeitszeit) bedeutet, ich wird immer das gleichlohn bezahlt (20 Stunden pro Woche) unabhängig von dem Arbeitsbedarf.
Nein, das steht eben nicht so im Vertrag.