kann manVon B auf B197 kurz vor der praktischen Prüfung wechseln?
Ich habe mich am Anfang der Ausbildung für einen Führerschein mit Schaltgetriebe angemeldet, doch mitten in der Ausbildung festgestellt, dass ich lieber mit Automatik weitermachen möchte also B197( Kombination Schaltung -Automatik) .
In 3 Wochen habe ich meine praktische Prüfung. Jetzt zur Frage: ich muss der Fahrerlaubnisbehörde mitteilen, dass ich von Schaltung auf Automatik ummelden möchte , wird das schriftlich beantragt per Post oder per Mail ? Bin etwas verwirrt, weil ich gelesen habe, dass man die Änderung auf B197 für einen bestehenden Prüfauftrag min. 5 Wochen vor der Praktischen Prüfung beantragen werden muss, ansonsten wird der Führerschein trotz bestandener Prüfung nicht erteilt? stimmt das ? . Danke im Voraus. Liebe Grüße ALaddin
2 Antworten
Eine Änderung ist kein Problem..
Sag deiner Fahrschule Bescheid.. die hinterlegen die Schaltkompetenz beim Tüv .. dann kannst du B197 geprüft werden und kannst hinterher bei der Führerscheinstelle den neuen Führerschein beantragen. Kosten halt extra dann.. bei uns ca 60,- €
Die Fahrschule kann es halt auch nicht ändern .. aber eben die Schaltkompetenz eingeben.. und du musst ja bei denen im Fahrschulservice sein.. sonst kannst du ja keine Prüfung in der Fahrschule machen. Antragstellung hinterher ist nur am Hauptwohnsitz möglich, das ist korrekt.
Danke nochmal für die Rückmeldung. Alles klar. Ja ich bin bei der Fahrschule im System und schon für beide Prüfungen angemeldet Theorie und praktisch . TÜV in Baden-Württemberg wollte laut meiner Fahrschule den schaltkompetenz nicht ändern ohne Zustimmung von Berlin. Sie reden über Dokumente die von berlin zum tüv in BW geschickt werden sollen Ach etwas kompliziert.
Man klickt simpel die Schaltkompetenz an und gut. Bei uns kein Problem.. nicht mal 24 Stunden vorher. Ist es noch kürzer vorher, drücken wir dem Prüfer nen ausgedruckten Zettel in die Hand.
Ich bin es nochmal . Ich konnte zum Glück die Fahrerlaubnisbehörde in Berlin erreichen und sie sagen : der einfachste Weg ist:
Sie nehmen den Schaltnachweis mit zur praktischen Prüfung und legen es dem Prüfer vor.
Der notiert auf der Prüfbescheinigung B 197 und der kartenführerschein wird mit B197 in Auftrag gegeben.
wollte ich noch hier mitteilen für die Menschen, die ähnliche Geschichten erleben könnten ✌️
Du schnappt dir jetzt mal zackig deinen Fahrlehrer oder Fahrlehrerin und besprichst das ganze mal mit ihm oder ihr. Dann wird sich bestimmt eine Lösung finden lassen.
Sie haben keine Idee, weil ich den Führerschein in meinem Nebenwohnsitz mache, und meine Fahrerlaubnisbehörde ist wo anders Also es geht um zwei Behörden haha
Vielen Dank für die Info . Das beruhigt erstmal 😘 meine Fahrschule konnte es bei TÜV nicht ändern, weil für mich eine andere Fahrerlaubnisbehörde zuständig ist, die zustimmen muss ( Hauptwohnsitz in Berlin und den Führerschein mache ich bei dem NebenWohnsitz in Baden-Württemberg). Also den Antrag auf Änderung soll glaube ich in berlin stellen und berlin soll die Genehmigung zum TÜV in Baden-Württemberg schicken. Aber ob man in Berlin mit die Leute erreichen würde, das ist die Frage