Kann man wenn man angezeigt wurde bestimmte berufe später nicht mehr machen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein schlichte Anzeige reicht nicht zur Beschränkung einer Berufstätigket. Das muss schon ein Strafverfahren her. Es gibt Einträge im Zentralregister, welche u.U. auch nie gelöscht werden.

Aber: wenn du einen Beruft wählst, für dessen Ausübung ein Führungsszeugnis oder ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist, dann werden die Daten an den Arbeitgeber über mittelt. Musst du kein Fürhungszeugnis vorlegen, erhält der Arbeitgeber auch keine Info.

Genaueres: https://www.juraforum.de/news/was-steht-im-fuehrungszeugnis-und-wie-lange_247593

Ist total irrelevant für fast alle Berufe. Einige wenige Berufe erfordern eine Sicherheitsüberprüfung, aber auch da ist nicht jede Anzeige relevant. Erst recht nicht, wenn es keine Verurteilung gab.

Wenn du wegen missbrauch von Kindern verurteilt wurdest dann nichts mehr mit Kindern.

Wenn du wegen Mord oder anderen schwerwiegenden Verbrechen wie Mord verurteilt wurdest wirds auch bei der Polizei schwer.

Eine Anzeige ist ja erst mal keine Verurteilung. Dazu kommt, dass es den Beruf als Informatiker nicht gibt, aber um die Frage zu beantworten: Im IT Bereich kannst du natürlich arbeiten, selbst wenn du mal straffällig geworden bist