Kann man rechtlich gegen mich vorgehen auf Kleinanzeigen aufgrund von einem ,,Gültigem Verkaufsvertrag,,?

8 Antworten

Es ist zwar ein gültiger Kaufvertrag entstanden aber bisher nichts strafbares passiert.

Nach Kaufvertrag schuldest Du ihm das Fahrrad im beschriebenen Zustand, und er Dir den vereinbarten Geldbetrag.

Da du das Fahrrad nicht liefern kannst und es unzumutbar ist von Dir Ersatz zu verlangen, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. Falls ihm dadurch Kosten entstehen, müsstest du diese tragen (z.B. Versandkosten bei einem Rückversand). In diesem Fall dürften eigentlich keine Kosten entstanden sein.

Am Schluss behält er sein Geld und Du "behältst" das Fahrrad und niemandem wurde wirklich geschadet.

Auch wenn es sicherlich nicht die feinste Manier ist, sein Fahrrad an zwei Personen gleichzeitig zu verkaufen.

Evtl. gibt es dazu auch Regelungen, die mir noch unbekannt sind. Beispielsweise hast Du an die zweite Person das Fahrrad vielleicht mit einem Rechtsmangel nach §435 BGB verkauft.

Siehe §434, §437, §439 BGB

(ich habe keine Ahnung, das ist keine Rechtsberatung!)

Woher ich das weiß:Recherche
da mir der andere ja nicht mehr geschrieben hat. 

Dazu gab es auch keinen Grund.

Nun schuldest Du ihm das Fahrrad.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991

Verträge kommen durch zwei übereinstimmende Willenserklärung zustande.

Du: Ich biete an

Er: Ja ich nehme für x EUR

Du: Passt

Schon hier ist der Vertrag geschlossen. Die Zahlung und Abholung ist dann wieder eine andere Sache, aber der Vertrag an sich ist nach Deiner Zusage schon rechtsgültig. Sollte man eigentlich wissen, wenn man im Netz Sachen anbietet.

Dich gütlich einigen, denn der Käufer ist im Recht. Wenn du nachweislich ihm eine Zusage erteilt hattest, dann kann er dich auf Erfüllung des Kaufvertrages verklagen, wenn du keine Frist o.ä. gesetzt hattest.


Csmaster1838 
Beitragsersteller
 30.04.2025, 11:20

Ich habe ihm nur gesagt das ich nächste Woche Zeit hätte, wir hatten nicht mal einen festen Tag ausgemacht oder ihm meine Adresse gegeben.

FordPrefect  30.04.2025, 11:23
@Csmaster1838

Ich sehe hier den Kaufvertrag als erfüllt an. EIne übereinstimmende Willenserklärung beider Seiten genügt dazu.

123Juulia123  30.04.2025, 11:33
@Csmaster1838

Dann hätte er sich ja am Wochenende wieder melden können....
Das ist kein Argument gegen einen Kaufvertrag

Der Käufer ist im Recht. Ob er das auch durchsetzen kann und wird, ist eine andere Frage.