Kleinanzeigen Artikel Verkauft aber nicht mehr vorrätig?

4 Antworten

Das ist ärgerlich, aber Du hast einen gültigen Kaufvertrag mit dem Käufer und der wird auch durch die Rückzahlung nicht gelöst:

https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

Jetzt droht die Person mit Anwalt Polizei etc.

Polizei = Strafrecht ist Unfug.

Allerdings mit oder ohne Anwalt (auf Deine Kosten) kann der Käufer die Erfüllung des Kaufvertrag durch Dich einklagen = Zivilrecht.

Sieh zu, dass Du Dich in Ruhe und friedlich mit dem Käufer einigst. Alternativ versuche ihm den gekauften Artikel im gleichen Zustand wie von Dir verkauft zu beschaffen. Eventuelle Mehrkosten zu Deinen Lasten.

Du musst dich mit dem Käufer auf privatem Weg einigen, vielleicht eine Entschädigung anbieten.

Wenn du denn verkauf abgeschlossen hast, bist du im Lieferzwang.

Entweder gleichwertiges oder finanzieller Ersatz.

Du kannst es auf eine Klage ankommen lassen. Einfach so kommst hier nicht mehr raus.

Polizei kann gar nichts machen, da muss ein Anwalt ran ;)

Waldi702 
Fragesteller
 09.08.2022, 10:40

ist der finanzielle Ersatz nicht das Geld zurück überweisen?

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sassenach4u  09.08.2022, 11:22
@Waldi702

Nein, die Person hat ein Anrecht auf die Ware, DIE wollte sie haben.

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Was kann ich tun, denn ich habe den Artikel ja nicht mehr.

Besorg gleichwertgen Ersatz, damit Du den Kaufvertrag erfüllen kannst.