Kann man mit einem 50ccm Motorrad auf der Autobahn fahren?

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

60 kmh ist die mindestgeschwindigkeit aufautobahnen -wenn eine fünfziger ( kleinkraftrad ) schneller fährt , dann darf man auf die autobahn .-lg.

Eichbaum1963  01.11.2012, 22:24

Nun, eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit gibt es auch auf Autobahnen nicht, aber die Kfz müssen eine bbH von mehr als 60 km/h haben. ;)

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opperator  02.11.2012, 00:37
@Eichbaum1963

richtig !- aber ne zwölhunderter eichbaum läuft natürlich jenseits der 60 km /h :))

kleiner auszug aus sonstwoher :

Die 60 km/h ist eine Zahl in den Fahrzeugpapieren aber keine vorgeschriebene Fahrgeschwindigkeit.

Theoretisch kann man also mit einer geringeren Geschwindigkeit als 60 km/h über die Autobahn fahren. In manchen Situationen kann dies sogar die Verkehrs-, Straßen- oder Wetterlage erfordern. Beispielsweise bei extrem starken Regen oder Hagel, bei Staus oder in Baustellen. Doch kann man nicht in jedem Fall so langsam fahren wie man will!

§3 Abs.2 StVO: Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

Ein Cabrio-Fahrer der nur mit 40 km/h auf der Autobahn unterwegs ist, weil ihm sonst beispielsweise der Fahrtwind zu stark ist, kann sich nicht darauf berufen, dass sein Fahrzeug die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h theoretisch erreichen kann. Er stellt in diesem Fall eine Behinderung für den Verkehr dar und hat hierzu auch keinen triftigen Grund.

.-lg. :)

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Eichbaum1963  02.11.2012, 00:53
@opperator

Naja, meine "Eichbaum" hat zwar nur ¼ von den zwölfhundert, läuft aber dennoch weit jenseits der 60 km/h. :D

Und auf den Verweis auf § 3 StVO hab ich ehrlich gesagt regelrecht gelauert und dies daher mal hier nicht erwähnt.^^

Du hast es gut erkannt und dafür auch nen DH! ;)

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Abahatchi  02.11.2012, 21:58
@opperator

60 kmh ist die mindestgeschwindigkeit aufautobahnen -wenn eine fünfziger ( kleinkraftrad ) schneller fährt , dann darf man auf die autobahn .-lg.

Naja, vermutlich meist Du das Richtige aber so wie es geschrieben steht, ist es nicht richtig. Für die Autobahn müssen nun mal zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Einmal muß das Fahrzeug nach den Fahrzeugpapieren schneller als 60 Km/h fahren können, also würden 61 Km/h reichen, zweitens müßte sie auch entsprechend zugelassen sein. Viele haben ihr Kleinkraftrad aufgemotzt und oder entdrosselt aber sind nur als Kleinkraftrad zugelassen. Dann dürfen die trotzdem nicht auf die Autobahn, selbst wenn diese 200 Km/h fahren könnten. Eine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen gibt es als solches nicht. Wer alleine unterwegs ist und keinen Behindert oder stört, kann auch mit 30 über die Piste tuckern. Aber diese Zeiten sind bekanntlich seit den 50 er Jahren vorbei.

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opperator  02.11.2012, 23:52
@Abahatchi

meinte eigendlich die in den siebzigern . -ok die begriffsbestimmung hat sich bis heute gewandelt . andrerseits schreibt der fragesteller "50ccm Motorrad " was mich der annahme kleinkraftrad bewog :

Durch das Oligopol wurde eine Marktabsprache der so genannten „großen Drei“ (Zündapp, Hercules, Kreidler) möglich, welche die Leistungsangabe der Kleinkrafträder auf 3,9 kW (5,3 PS, ca. 80 km/h), und später auf 4,6 kW (6,25 PS, rund 85 km/h) festschrieb. Die tatsächlichen Leistungswerte der Motoren bewegten sich Ende der 1970er Jahre allerdings bereits jenseits von 6 kW (über 8 PS).

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinkraftrad

.-lg.

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Eichbaum1963  03.11.2012, 00:30
@opperator

Bei Dart würde ich jetzt sagen: "Bulls Eye" :D

Diese Kleinkrafträder welche es noch bis 1980 gab, dürfen auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren, denn deren bbH liegt ja weit über 60 km/h. Wenn es die denn noch gibt.^^

Sind die berühmten "Kreissägen auf zwei Rädern". :D

In der Beziehung ist in der Tat die Frage nicht ganz eindeutig. Allerdings gab es damals noch keine Roller in dieser Bauart. ;)

Und da das ganze schon 32 Jahre her ist, bin ich auf diese Art Kleinkrafträder nicht eingegangen. ;)

Und danke noch für das Kompliment. ;)

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Abahatchi  03.11.2012, 11:53
@Eichbaum1963

Diese Kleinkrafträder welche es noch bis 1980 gab, dürfen auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren, denn deren bbH liegt ja weit über 60 km/h.

Krafträder die vor 1984 gebaut wurden und schneller als 40 Km/h sind (Außnahme Made in GDR bis 60 Km/h) dürfen nicht als Kleinkraftrad sondern nur als Leichtkraftrad zugelassen werden. Diese Leichtkrafträder dürfen auf die Autobahnen, wenn sie mit mehr als 60 Km/h in den Fahrzeugpapieren ausgewiesen sind. Es sind aber in diesem Fall keine Kleinkrafträder sondern Leichtkrafträder.

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Eichbaum1963  03.11.2012, 12:11
@Abahatchi

So ist es seit 01.04.1980. ;)

Aber bis 31.03.1980 waren es Kleinkrafträder. Ab o. g. Datum wurde die neue Klasse der Leichtkrafträder eingeführt (bis 80 ccm) - und diese 50 ccm Kleinkrafträder wurden zu Leichtkrafträdern.^^

Die Bezeichnung "Kleinkrafträder"fiel dann den Mokicks zu.

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Abahatchi  03.11.2012, 12:53
@Eichbaum1963

"waren" ist ja nicht "ist". Wenn wir uns heute auf den Straße bewegen ist das "ist" wichtig und nicht das "war". So weit ich weiß, gab es sogar mal eine Zeit. Da bedurfte es für keinerlei Kraftfahrzeuge einer Zulassung. Auch galten noch keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzungen. Soweit ich richtige unterrichtet bin, wurde 1909 vom Kaiser erst malig ein Kraftfahrgesetzt erlassen.

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Abahatchi  03.11.2012, 23:56
@Eichbaum1963

Sprach ich allgemein von einen Verkehrsgesetz oder von einem Kraftfahrgesetz?

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Eichbaum1963  04.11.2012, 00:17
@Abahatchi

Nun, die Kraft kam bei den Römern eben von Pferden, Ochsen etc.

Und wenn man denn Erbsen zählt, waren auch das "Kraft"fahrzeuge - denn Kraft ist ja nur eine gerichtete physikalische Größe und ist so gesehen nicht nur auf Motoren abonniert. :P

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Abahatchi  04.11.2012, 02:01
@Eichbaum1963

Da es aber auf deutschem Boden um deutsche Verordnungen und Gesetzte geht, sind Gäule vor einem Karren keine Kraftfahrzeuge im Sinne der StVO oder des Kraftfahrgesetzes.

Hat es die StVO oder das Kraftfahrgesetz zu interessieren, was die Römer unter Kraftfahrzeugen verstehen oder verstanden? Wir greifen ja auch nicht auf Sklaven zurück, wenn wir an Diener im Hause denken. Mag bei Dir anders sein ;-)

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gutefragenetto  04.11.2012, 00:05

nur dumm das man mit rollern nur 45km/h fahren darf :P

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opperator  04.11.2012, 11:21

Danke für's Sternchen :) -lg

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Es gilt die eingetragene Geschwindigkeit und nicht die, die nach illegalen Umbaumaßnahmen erzielt wird. Sollte die Gurke allerdings als Motorrad, mit entsprechender Geschwindigkeit, eingetragen sein, geht das.

Hallo Ratisdy.

Es kommt einfach darauf an, als was Dein 50 ccm Motorrad zugelassen ist. Ist es als Kleinkraftrad mit bis max. 50 ccm und bis max. 4 Kw und bis max. 45 Km/h zugelassen, dann darfst Du nicht auf die Autobahn. Kleinkrafträder die vorher noch bis 50 Km/h zugelassen waren und die Kleinkrafträder aus der DDR die sogar bis 60 Km/h zugelassen sind, gelten mit zu den Kleinkrafträder. Wenn Dein Fahrzeug nicht als Kleinkraftrad zugelassen ist (sieht man ja auch am Kennzeichen und Kfz Brief oder Fahrzeugschein) und wie Du sagst mit 100 Km/h Höchstgeschwindigkeit zugelassen wurde, kannst Du auf die Autobahn.

Ps. Was wird eigentlich in den Fahrschulen vermittelt oder willst Du schwarz farhren?

Gruß Abahatchi

Abahatchi  02.11.2012, 21:47

Ps. vielleicht als kleiner Nachtrag noch das passende Gesetz!

Im §18 Abs.1 StVO steht:

Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt / werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese.

Du kannst also erkennen daß die 60 Km/h in der Zulassung keine vorgeschriebene mindest Fahrgeschwindigkeit darstellt. Die kann aber durch entsprechende Verkehrschilder anderweitig geregelt werden.

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Eichbaum1963  02.11.2012, 22:16

Ich lese ja aus deinen anderen Kommentaren, dass du im Prinzip schon das Richtige meinst, aber: es kommt weniger darauf an als was das Fahrzeug zugelassen ist, als darauf dass es eben mehr als 60 km/h fahren darf.

Ergo darf auch ein Traktor mit z. B. bbH 70 auf die Autobahn. ;)

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Abahatchi  02.11.2012, 22:38
@Eichbaum1963

Wenn aber ein Fahrzeug nur als Kleinkraftrad zugelassen ist und trotzdem 100 schafft, darf es trotzdem nicht auf die Autobahn, denn es schafft diese 100 nur illegal.

Ich habe die oben gestellt Frage beantwortet und nicht bin nicht auf mögliche Traktoren oder sonstiges eingegangen. Sonst könnte ich ja gleich mit Vollgummireifen anfangen.

In seinen Fall geht es darum, daß ein Zweirad etwas schneller als 60 ist, und dann muß es eben auch entsprechend zugelassen sein. Wenn etwas als Motorrad zugelassen ist und es aber nur 20 nach den Papieren bringt., darf er auch nicht auf die Autobahn aber dies war nicht die Frage. Beim fahren auf der Autobahn kommt es eben auf beides an. Was als Kleinkraftrad zugelassen wurde darf eben nicht auf die Autobahn, egal wie schnell es fahren könnte.

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Eichbaum1963  02.11.2012, 22:48
@Abahatchi

Eben, darum habe ich oben ja auch das "darf" extra hervorgehoben. ;)

Klar geht es geht ums Dürfen nicht ums Können - allerdings sieht dabei die StVO in der Tat keinen Unterschied zwischen den Fahrzeugtypen - sondern eben nur aufgrund der Geschwindigkeit die in den Papieren angegeben ist.

Und die Kleinkrafträder dürfen nur deswegen nicht auf BAB und Kraftfahrstraßen, weil sie von der in der Betriebserlaubnis stehenden Geschwindigkeit her (die bbH) zu langsam sind.^^

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Abahatchi  02.11.2012, 23:36
@Eichbaum1963

ja, genau des wegen hatte ich ja noch einmal die StVO zitiert, damit er sich am Ende nicht auf meine Art von Formulierung beruft, sondern sich an den exakten Wortlaut der StVO halten kann.

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jaein alos alles was schneller als 60 isr darf auf die autobahn aber die 50 mopeds pder roller laufen nur 50 ansonsten wurden sie entweder endrosselt oder ge tunt und haben keine betriebs erlaubniss mehr. glaub mir wen du mit den kleinen kennzeichen auf der autobahn bist kommt schller die polizei als du kucken kannst

Nein, mit den Kleinkrafträdern (50 ccm) darf man nicht auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren.

Dort dürfen nur Kraftfahzeuge fahren, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt - ergo gilt das, was in den Papieren steht, also das, was diese Kfz fahren dürfen und nicht was sie können. ;)

Allerdings: auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gibt es keine generell vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit die gefahren werden müsste.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__18.html

Abahatchi  02.11.2012, 21:24

Nein, mit den Kleinkrafträdern (50 ccm) darf man nicht auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren.

Meine 48 ccm Maschine läuft 80 und ist als Motorrad zugelassen. Wo steht, wie groß eine Motor sein muß, um auf der Autobahn fahren zu dürfen? Ich fahre seit Jahren auf der Autobahn und war auch schon in Polizeikontrollen, bei denen nichts beanstandet wurde.

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Eichbaum1963  02.11.2012, 21:59
@Abahatchi

Äätsch deswegen habe ich ja auch "Kleinkrafträder" geschrieben.^^ Die dürfen grundsätzlich nicht mehr als 50 ccm haben, nicht mehr als 45 (50/60) km/h fahren und haben nur ein Versicherungskennzeichen. Außerdem sollte es ja nur etwas verdeutlichen welche ich meine. Und was du dann hast, ist ja ein Motorrad und kein Kleinkraftrad mehr.^^

Und im Rest meiner Antwort steht doch ganz genau, worauf es ankommt. ;)

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Abahatchi  02.11.2012, 22:44
@Eichbaum1963

Jetzt weiß ich was Du meinst. Der Fragesteller schrieb ja nicht Kleinkrafträdern. Dies wurde von Dir erst so geschrieben in einer verneinenden Antwort auf seine Frage. Dies hatte ich als Fehlinterpretation der Frage gewertet. Solltest Du meinen, was ich meine, ist die Aussage richtig aber aus meiner Sicht war es nicht die passende Antwort auf die Frage.

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Eichbaum1963  02.11.2012, 22:54
@Abahatchi

Ja, wir meinen in der Tat so ziemlich das Gleiche - schreiben aber teilweise etwas anneinander vorbei - weil es schriftlich eben nicht immer so gut zu erklären ist.^^

Allerdings haste recht - die Frage hat ihren eigenen Stil. ;)

Aber meine Antwort sagt ja das Wichtigste im 2. Absatz.^^ Der 1. Absatz allerdings lässt in der Tat Raum für Fehlinterpretationen.

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