Kann man jemanden aus dem Ausland wegen Beleidigung anzeigen?
Kommt sowas kleines durch?
4 Antworten
Im Regelfall, wenn nicht gerade das Staatsoberhaupt beleidigt wurde, passiert da nichts.
Anzeigen kannst Du das natürlich. Ist aber selbst in Deutschland selten genug von Erfolg gekrönt.
Und was hast Du davon, wenn da irgendwer zu 15 Tagessätzen verurteilt würde. Das bekommst Du im Normalfall nicht einmal mit.
§380 StPO
1Wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung (§§ 223 und 229 des Strafgesetzbuches), Bedrohung und Sachbeschädigung ist die Erhebung der Klage erst zulässig, nachdem von einer durch die Landesjustizverwaltung zu bezeichnenden Vergleichsbehörde die Sühne erfolglos versucht worden ist.
Vielleicht gab es bei deinem Bekannten öffentliches Interesse?
Hmm. Sei mir nicht böse, aber das gilt ausschließlich für eine Privatklage. Schau es Dir an: https://www.buzer.de/gesetz/5815/b15609.htm
Vielleicht irre ich mich ja auch. Aber die allwissende Müllhalde gäbe mir recht: https://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BChneverfahren
Vergiß es! Es ist hier schon ein klassisches Privatklagedelikt und in den USA z.B.überhaupt nicht strafbar.
Die Anzeige muss dort erfolgen, wo die Straftat begangen wurde.
Das ist schon im Inland sehr schwer, ein Antragsdelikt und selten zu beweisen.
Bei Beleidigung ist ein Sühnetermin zwingend vorgeschrieben.