Kann man jemanden aus dem Ausland wegen Beleidigung anzeigen?

4 Antworten

Im Regelfall, wenn nicht gerade das Staatsoberhaupt beleidigt wurde, passiert da nichts.

Anzeigen kannst Du das natürlich. Ist aber selbst in Deutschland selten genug von Erfolg gekrönt.

Und was hast Du davon, wenn da irgendwer zu 15 Tagessätzen verurteilt würde. Das bekommst Du im Normalfall nicht einmal mit.

Still  02.12.2021, 20:51

Bei Beleidigung ist ein Sühnetermin zwingend vorgeschrieben.

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NonNam  03.12.2021, 06:31
@Still

Aber doch nur bei einer Privatklage. Oder irre ich mich? Zumal ein Bekannter schlicht per Strafbefehl bestraft wurde. Da gab es bis auf eine Anhörung nichts weiter.

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Still  03.12.2021, 07:18
@NonNam

§380 StPO

 1Wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung (§§ 223 und 229 des Strafgesetzbuches), Bedrohung und Sachbeschädigung ist die Erhebung der Klage erst zulässig, nachdem von einer durch die Landesjustizverwaltung zu bezeichnenden Vergleichsbehörde die Sühne erfolglos versucht worden ist.

Vielleicht gab es bei deinem Bekannten öffentliches Interesse?

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Still  03.12.2021, 08:38
@NonNam

Du hast quasi die stpo verlinkt; was meinst du bitte?

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Vergiß es! Es ist hier schon ein klassisches Privatklagedelikt und in den USA z.B.überhaupt nicht strafbar.

Die Anzeige muss dort erfolgen, wo die Straftat begangen wurde.

Das ist schon im Inland sehr schwer, ein Antragsdelikt und selten zu beweisen.