Kommt das in die Akte?

7 Antworten

Hallo,

für eine fundierte Antwort sind leider deine Angaben ein bisschen spärlich.

Ersttäter?

Wie alt?

Welche Akte? => Polizeiliches Führungszeugnis, Polizeiakte, Kriminalaktennachweis...

Prinzipiell:

- In das Polizeiliche Führungszeugnis wird eine Beleidigung nur dann aufgenommen, wenn der Angeklagte bereits in anderer Sache zu einer Geldstrafe oder Gefängnisstrafe verurteilt wurde.

- Im Bundeszentralregister werden alle Verurteilungen eingetragen.

- In den Polizeiakten bleiben die Ermittlungen - ohne Ergebnis - eingetragen.

- Im Kriminalaktennachweis werden Beleidigungen nicht eingetragen, solange es sich um die erste Eintragung handeln würde.

Für eine genauere Antwort, bitte die Frage genauer formulieren. Aktuell ist es für uns Antwortgeber nur ein "Fischen im Trüben"...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter
LuisGeno 
Fragesteller
 02.10.2017, 14:07

ersttäter, 15, die akte die mein Arbeitgeber bekommt

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LuisGeno 
Fragesteller
 02.10.2017, 14:12

Ok danke

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Eine Anzeige landet i.d.R. in polizeilichen Akten, die arbeiten ja auch damit. Normalerweise ist das je nach Ausgang nach einer Weile zu löschen, aber die Löschfristen werden oft ignoriert.

Ins Bundeszentralregister kommen alle Verurteilungen, ins Erziehungsregister auch. Aus dem ersten, in Form des polizeilichen Führungszeugnisses, kommen aber nur Sachen oberhalb von 90 Tagessätzen bei Geldstrafen und Haftstrafen. Komplett sehen es nur Gerichte beim nächsten Problem.

Zu den Löschfristen: https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/BJNR002430971.html

Dort: § 24.

Die Akten werden gelöscht, aber bleiben , da sie nicht geschleddert werden.
Führungszeugnis gibt es 3 Arten.

Das normale 

Das Erweiterte, und das polizeiliche.(Nur innerhalb der Verwaltung)

Anzeigen kommen nicht in das BZR (das ist wohl gemeint), dort werden nur rechtskräftige Verurteilungen aufgenommen.

LuisGeno 
Fragesteller
 02.10.2017, 12:05

Ja wenn ich deswegen verurteilt werde? habe btw angeblich "alte transe" gesagt

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Artus01  02.10.2017, 12:20
@LuisGeno

Wenn Du verurteilt wirst, kommt sicher ein Eintrag ins BZR. Im Führungszeugnis kommt es aber nur bei mehr als drei Monate haft oder mehr als 90 Tagessätze Ersatzfreiheitsstrafe.

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Kommt auf die Strafe an Ab91 Tagessätzen ist das eine Vorstrafe

AntonAntonsen  02.10.2017, 12:19

Auch bei weniger als 91 TS ist das eine Vorstrafe.

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AntonAntonsen  03.10.2017, 02:19
@MKausK

Von Führungszeugnis hast du in deiner Antwort aber nichts geschrieben. Daher war mein Einwand berechtigt.

Mit deiner jetzigen Formulierung hast du (bedingt) recht.

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