Anzeige wegen Beleidigung bekommen - was jetzt?

10 Antworten

Du gehst zum Termin und holst Dir die mehr als gerechte Strafe ab, die richterlich festgesetzt wird. Mobbing wird Gott sein Dank schon eine Weile unter Strafe gestellt und das ist gut so!

Jetzt, sind die Stafen sehr hoch. Aber vor sieben Jahren wohl noch nicht. Darf ich fragen wie es ausgegangen ist?

Hallo erstmal, besorge dir einen Rechtsbeistand wenn du keinen hast besorge dir einen der staat ist verpflichtet dir einen Rechtsbeistand zu stellen. Die mindest strafe liegt soviel ich weiß bei Beleidigung bei einer Geldstrafe bis zu einer 1 Jährigen Freiheitsstrafe da du aber nicht vorbestraft bist wird keine Freiheitsstrafe auf dich zu kommen eher eine Geldstrafe, Sozialstunden oder eine Bewährungsstrafe. Das könnte auf dich zu kommen wenn du schuldig bist aber erst muss deine Schuld bewiesen werden.

jurafragen  27.11.2014, 16:20

Nein, der Staat ist nicht verpflichtet, bei derartigen Bagatellen einen Rechtsbeistand zu stellen.

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Ja hin zum Termin und die gerechte Strafe abholen.

Sei einfach froh, dass Dummheit nicht weh tut.

jurafragen  27.11.2014, 16:18

Ach? Welche Strafe gibt es denn bei einer Vernehmung? Davon abgesehen muss er da nicht mal erscheinen, wenn die Ladung von der Polizei kam.

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Don2Key  27.11.2014, 16:22

Er meinte es gibt dazu ne lange Hintergrundgeschichte vllt war es auch gerechtfertigt und er hat sich so verteidigt . Lies den Chat nochmal durch und überprüf alles was du gesagt hast

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Wegen einer Beleidigung wirst Du keine hohe Strafe erhalten. Dadurch, dass die Tat im Internet erfolgte, ist die Beweislage wohl auch eher dürftig. Rede mit Deinen Eltern, sie sollten ggf. einen Rechtsanwalt beauftragen, der Dich dann verteidigt.

Zur polizeilichen Vernehmung brauchst Du nicht erscheinen.

MaverickSB 
Fragesteller
 27.11.2014, 16:28

aber sie haben doch durch das internet herausgefunden wer ich bin und so..?

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jurafragen  27.11.2014, 16:40
@MaverickSB

Wer ist "sie"?

Ohne Akteneinsicht müssen wir uns auf Vermutungen stützen.

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MaverickSB 
Fragesteller
 27.11.2014, 16:47
@jurafragen

hm aber ich denke dass ich weiß wer es ist.. werde ich diese person bei der verhörung treffen, wird sie etwas von mir hören?

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jurafragen  27.11.2014, 16:53
@MaverickSB

Bei der Vernehmung würdest Du einem mehr oder weniger reundlichen Polizeibeamten gegenüber sitzen.

Ich kenne die Vorgeschichte nicht, aber im Grunde ist es nicht sinnvoll, ohne Kenntnis des Inhalts der Ermittlungsakte auszusagen.

Wie man auf Dich gekommen sein kann, weißt Du aber besser als ich. Ich war nämlich nicht dabei. Aber es ist vielleicht nicht immer sinnvoll, sich bei Facebook oder anderen Portalen mit seinem richtigen Namen und seiner normalen Email-Adresse anzumelden und dann Straftaten zu begehen.

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