Trotz allem wünsche ich einen schönen Tag.
Die Aufrechnung bis zu 30 Prozent ist in der Regel nicht zu beanstanden, auch wenn es der Vernunft widerspricht, dass ein Existenzminimum zu unterschreiten verfassungsgemäß sein soll. Insofern hast du nicht weniger als jeder andere Alg2-Empfänger, sondern so wenig wie viele anderen auch.
U.U. ist aber die besondere Situation als Alleinerziehende ein grund, die Aufrechnung abzusenken. Das ist aber nicht mit einem einfachen Widerspruch zu lösen. Daher mein Verfahrensvorschlag:
Gegen die entsprechenden Bescheide, soweit die Frist nicht abgelaufen ist, Widerspruch einlegen ("ich lege Widerspruch gegen den Bescheid vom XX.XX. ein" reicht aus).
Gegen Bescheide, deren Widerspruchsfrist abgelaufen ist, einen Überprüfungsantrag schreiben ("überprüfungsantrag sgb ii" mittels Suchmaschine abfragen).
Parallel hier (http://tacheles-sozialhilfe.de/adressverzeichnis/) nach einer Beratungsstelle in deiner Umgebung suchen, mit denen du die Bescheide durchgehen kannst.