Kann man herausfinden, wie viel ein DHL-Paket bei Abgabe gewogen hat?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei Retourenpaketen (mit Retourenaufkleber, der vom Versender an den Kunden übergeben wird) wird das Gewicht nicht erfasst. Die Pakete werden auch nicht gewogen, es wird lediglich die Sendungnummer eingescannt und der Einlieferungsbeleg ausgehändigt.
Nur Pakete, die in der Filiale aufgegeben und bezahlt werden, werden gewichtsmäßig erfasst.

Ratirat 
Fragesteller
 26.02.2013, 16:30

Danke, bist du da sicher?

Das heißt dann wohl, dass DHL einem diesen Service verwehrt.

Finde ich schon ziemlich komisch, denn wenn etwas unterwegs verloren geht oder aus dem paket geklaut wird, wie soll ich als Kunde dann nachweisen, dass ich mehr abgegeben habe als angekommen ist? :(

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dasMimi  26.02.2013, 16:54
@Ratirat

Da bin ich ganz sicher, da ich das täglich mache! :)
Ich weiß nicht, ob da ein Service verwehrt wird, man kann solche Sendungen zum Beispiel auch über die Paketboxen einliefern, da hat man dann aber gar keinen Beleg dafür, dass die Sendung auch in die Hände von DHL gekommen ist.
Es ist halt immer eine Gratwanderung zwischen Service/Bequemlichkeit für den Kunden und Dokumentation.(In diesem Fall über die Gewichtsangabe)
Wobei auch bei einer Gewichtsangabe nicht gewährleistet ist, dass ein fehlender Inhalt nachgewiesen werden kann, meistens werden nur volle Kilogramm angegeben, bei leichten Sachen kann einem das dann auch nichts nutzen...

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Caliwu  08.12.2022, 12:09
@Ratirat

Ist zwar 9 Jahre her, aber was hast du damals dann gemacht?

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Das Gewicht eines Paketes, das mit DHL transportiert wird, steht auf dem Aufkleber auf dem Paket. Da solltest Du nachsehen, sonst steht es nirgendwo.

Du kannst sonst nur anhand der Gebühr feststellen, wie schwer so in etwa das Paket gewesen sein muss.

Ratirat 
Fragesteller
 26.02.2013, 15:59

Danke, aber da kann ich schlecht nachsehen, denn ich habe das Paket ja nicht mehr. Gebühren habe ich nicht bezahlt, ging über Retourenaufkleber. Wäre ohnehin viel zu ungenau.

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ich dachte immer, das gewicht steht auf dem einlieferungsbeleg oder der quittung??

Ratirat 
Fragesteller
 26.02.2013, 15:47

Nein, wenn es nicht irgendwie in einer der Ziffernfolgen codiert ist ... ich kann jedenfalls nichts erkennen, das nach einer Gewichtsangabe aussieht.

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Bei Retouren ist das nicht möglich - dort wird das Gewicht nicht registriert, sondern nur die Gewichtsklasse ermittelt für die Kostenermittlung.

ABER, was für dich relevant ist:

Um Einigung geht es imho gar nicht; denn der Versandhändler haftet für den Rückversand.

siehe §357 BGB, Absatz 2

http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html

Auszug:

"Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer."

Fazit: Er muss dir alle 4 Artikel erstatten.

Ratirat 
Fragesteller
 27.02.2013, 14:40

Danke, das trifft allerdings das Problem nicht ganz, denn dass der Händler die Ware ersetzt, wenn ich sie zurückgeschickt habe, ist (wenigstens bislang) unstrittig.

Ich muss, um den Anspruch über diesen § geltend zu machen, trotzdem beweisen, dass ich sie abgeschickt habe.

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blaccboxx  27.02.2013, 14:40
@Ratirat

Nein, genau DAS musst du m.E. eben nicht, sondern er muss dir beweisen, dass es nicht im Paket war.

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blaccboxx  27.02.2013, 14:43
@blaccboxx

Es kann nur passieren, dass der Händler möchte, dass du eine "eidesstattliche Versicherung" abgibst - aber nicht mal dazu bist du verpflichtet.

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Ratirat 
Fragesteller
 27.02.2013, 19:56
@blaccboxx

Tut mir Leid, aber das überzeugt mich nicht. Diese Esprit-Diskussion stützt meine Behauptung sogar.

Es gibt drei mögliche Fälle:

  1. Der Käufer hat die Ware nicht in das Paket getan.
  2. Er hat sie hinein getan, aber sie kam nicht beim Verkäufer an.
  3. Der Verkäufer hat die Ware erhalten, aber selbst verloren oder in seinem System fälschlich als nicht angekommen vermerkt.

Ob Fall 2 oder 3 zutrifft, spielt für mich keine Rolle, das ist allenfalls für den Verkäufer relevant, der sich das Geld von DHL zurückholen will. Das ist die Folge von § 357, denn sonst müsste ich mich mit der Post rumschlagen.

Aber dennoch muss ich beweisen, die Ware überhaupt auf den Weg gebracht zu haben, also Fall 1 nicht zutrifft.

Grundsatz ist: Wer eine Behauptung aufstellt, muss sie belegen. Voraussetzung für die Erstattung ist die Rücksendung der Ware ( § 355 I Satz 2 BGB). Also muss ich beweisen, dass die Ware zurückgeschickt wurde. Ob sie ankam, ist egal.

Wenn der Verkäufer das beweisen müsste, dann könnte ja jeder einen Haufen Sachen bestellen, einiges davon behalten, anderes zurücksenden und dann dem Verkäufer sagen "Jetzt beweis mir mal, dass ich nicht alles zurückgeschickt habe." Das ist für diesen ja völlig unmöglich.

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Ratirat 
Fragesteller
 04.03.2013, 22:24
@Ratirat

Wie dem auch sei, ich habe das Geld für den vermissten Artikel nun erstattet bekommen. :)

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Hi,

Ich habe noch den DHL-Einlieferungsbeleg, allerdings steht dort das Gewicht nicht drauf.

schau nochmal genau....das Gewicht steht IMMER drauf!(bei einem PAKET)

mfg.

Ratirat 
Fragesteller
 26.02.2013, 15:52

Habe ich - glaube mir, es steht nichts dort!

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Chefkoch799  26.02.2013, 15:52

Das Paket wurde doch von Ihm verschickt wie soll er den drauf schauhen

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Ratirat 
Fragesteller
 26.02.2013, 16:06
@klausyv8

Ja, du hast mich richtig verstanden. :)

(Das ist allerdings eine Quittung über die Paketgebühr, kein Einlieferungsbeleg, und die Gewichtsangabe (10 kg) ist das Maximalgewicht, das für diesen Preis befördert wird, nicht das tatsächliche Gewicht des eingelieferten Pakets.)

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klausyv8  26.02.2013, 16:07
@klausyv8

selbst bei einem Retourenschein,gibt es einen Einlieferungs schein,der beim Absender verbleibt!

Bitte aufbewahren, nicht auf das Paket kleben. Auftraggeber: Erstellt am: EKP: Identcode Empfänger Adresse Produkt und Gewicht Services

mfg.

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klausyv8  26.02.2013, 16:10
@klausyv8

Wenn gar nichts hilft,kannst Du Dich doch sicher erinnern,das beim Verpacken der Ware,Deine Freundin anwesend war,die bestätigen kann,das 4 Teile eingepackt wurden?

mfg.

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Ratirat 
Fragesteller
 26.02.2013, 16:31
@klausyv8

Ja, ist sogar wirklich so, aber die Glaubwürdigkeit eines Gewichtsbelegs würde ich höher einschätzen.

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Ratirat 
Fragesteller
 26.02.2013, 16:35
@klausyv8

Ich schrieb doch, dass ich den noch habe. Wie soll ich den auch auf das Paket kleben, wenn ich den in die Hand gedrückt bekomme, liegt das Paket doch schon hinterm Tresen.

Angaben auf meinem Schein sind:

  • Name und Anschrift der Postfiliale
  • eine 8-stellige und eine 4-stellige Zahl
  • Datum und Uhrzeit
  • "DHL-Retoure"
  • "Sendungs-Identcode:" & 00.000 000.000 0
  • Werbung, Danksagung, Posthörner

Kein Gewicht.

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