Kann man Hauptmieter in einer Wohnung in Augsburg sein und zugleich Nebenmieter in einer zweiten in Augsburg?

6 Antworten

Du kannst auch in 100 Wohnungen Hauptmieter sein und gleichzeitig in 100 anderen Wohnungen Untermieter.

Nur weil man Mieter ist, muss man die Wohnung nicht bewohnen. Du musst sie natürlich pflegen. Aber nutzen musst du sie nicht.

Ggf. hat man dann noch nen Zweitwohnsitz anzumelden. Das bedeutet dann eine zusätzliche Steuer.


Nico1701 
Beitragsersteller
 15.11.2024, 10:05

Okay... Jetzt ist die Frage ob ich das müsste wenn ich einmal Hauptmieter und einmal Untermieter bin in Augsburg... Weißt du das?

Callidus89  15.11.2024, 10:22
@Nico1701

Also deinen Hauptwohnsitz (das ist da, wo sich dein Lebenmittelpunkt befindet) musst du auf jeden Fall kurzfristig anmelden.

Ob du du die zweite Wohnung noch melden musst kommt auf den Einzelfall drauf an. Und zwar darauf wie lange du die Zweite Wohnung hältst und wie dein Meldeamt den Fall sieht. Musst da also mal nachfragen.

Geht es nur um einen kurzen Zeitraum (weniger als 3 Monate), so wie es bei Umzug zwischen Mietwohnungen oft der Fall ist, weil die Verträge sich überschneiden, verzichten die meisten Meldeämter auf eine Anmeldung einer Zweitwohnung.

Nico1701 
Beitragsersteller
 15.11.2024, 10:27
@Callidus89

Okay... Gut prinzipiell wird mein Lebensmittelpunkt in der neuen Wohnung mit meiner Freundin sein. Kontrollieren kann das ja aber niemand.

Mein Kumpel würde die Wohnung ziemlich sicher noch länger als 3 Monate brauchen...

Du kannst auch in mehreren Wohnungen Haupt- bzw. "Neben"-/Untermieter sein. Gemeldeter Zweitwohnsitz bedeutet allerdings in div. Kommunen, dass dan Zweiwohnungssteuer fällig wird.

Wenn Du aus der bisherigen Wohnung ausziehst - sprich dort nicht mehr wohnst, "kannst" Du Dich dort auch abmelden, selbst wenn der Mietvertrag noch auf Deinen Namen weiterläuft.


Nico1701 
Beitragsersteller
 15.11.2024, 09:57

Okay heißt, dass ich eine Zweitwohnungssteuer zahlen muss wenn ich das so mache wie beschrieben?

Nico1701 
Beitragsersteller
 15.11.2024, 10:07
@wilees

Und das greift auch wenn ich einmal haupt und einmal nur nebenmieter bin? Ich hatte gehofft dass das nur greift wenn ich zweimal hauptmieter bin

wilees  15.11.2024, 10:16
@Nico1701

Relevant ist, dass Du einen gemeldeten Zweitwohnsitz hast. Ob Du dort nun Haupt- oder "Neben"-/Untermieter bist, ist komplett schnuppe.

Da kann wohl eine Zweitwohnungssteuer auf dich zukommen.

Kannst du problemlos machen.

Ebenso problemlos kannst du deinen Wohnsitz in der "alten" Wohnung aufgeben, auch wenn du da noch Mieter bist. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Das kann eine Menge Probleme machen. Du bist für alles in der alten Wohnung verantwortlich, zahlt für alles, haftest für alles obwohl du nicht mehr dort wohnst.

In der neuen Wohnung hast du nichts zu sagen, wenn’s mit deiner Freundin mal nicht mehr läuft kann sie dich jeder Zeit rauswerfen.


Nico1701 
Beitragsersteller
 15.11.2024, 09:54

Okay ja. Dass ich noch für Schäden etc verantwortlich wäre ist mir klar. Er ist aber mein bester Kumpel seit ich 3 Jahre alt bin, also weiß ich wer er ist. Ähnliches gilt für meine Freundin.

Ich meine jetzt eher rechtlich gesehen.

MrMiles  15.11.2024, 09:55
@Nico1701

Rechtlich gesehen haftest und zahlst du für alles als Hauptmieter und hast wenig bis keine Rechte wenn du in der neuen Wohnung nicht im Mietvertrag als hauptmieter stehst.