Kann man einen Ausbildungsvertrag kündigen?

1 Antwort

Ja, das funktioniert, sogar ohne Begründung - siehe hier:

Kündigung vor Beginn der Ausbildung und in der Probezeit (§22 Abs. 1 BBiG) Das Ausbildungsverhältnis kann während der Probezeit (Link Vor der Ausbildung, Probezeit) und auch vor Antritt deiner Ausbildung ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden (§ 22 Berufsbildungsgesetz).
Woher ich das weiß:Recherche