Kann man eine Bürgschaft kündigen?
Hallo, meine Schwester hat für unsere Mutter eine Bürgschaft für ihr Haus übernommen (100.000 Euro). Jetzt regt sie sich auf, weil die Mutter mehr Geld ausgibt als sie einnimmt. Wenn meine Schwester in Zukunft irgendwann als Bürge einspringen muss mit monatlich 400 Euro, will sie das nicht lange tun, denn sie sagt: wenn die Mutter weiterhin mehr Geld ausgibt als sie hat, dann ist das alles sinnlos. (Sie ist Beamtin und finanziell abgesichert. Die 400 Euro tun ihr nicht weh) Kann sie die Bürgschaft jederzeit kündigen? Wenn ja, bestünde ja die Gefahr der Zwangsversteigerung oder? Danke für eine Antwort!
5 Antworten
Rein vertragsrechtlich kann man alles kündigen, aber die Folgen können mitunter übler sein, als der ursprüngliche Vertrag. In Deinem konkreten Fall dient die Bürgschaft der Tochter für die Bank zur Risikominimierung falls der Kreditnehmer ausfällt. Wird die Bürgschaft gekündigt hat die Bank ein höheres Risiko ihr Darlehen zurück zu bekommen. Sie wird also von ihrer Darlehensnehmerin zusätzliche Sicherheiten fordern oder den Kreditvertrag auflösen. Dann wäre das Darlehen sofort zurück zu zahlen, alternativ würden andere Sicherheiten verwertet (z.B. Zwangsversteigerung des beliehenen Hauses). Egal welche Lösung ihr mit der Bank verhandeln würdet, es kostet am Ende wesentlich mehr als den Vertrag zu erfüllen. Verträge werden geschlossen um sie einzuhalten, nicht um sie zu kündigen.
Schau hier mal nach. Es gibt auch ein Kapitel über die Möglichkeiten, wann eine Bürgschaft erlischt: http://de.wikipedia.org/wiki/Bürgschaft_(Deutschland) Der direkte Link klappte mal wieder nicht.
kann man ganz kurz beantworten: eine bürgschaft ist nienicht und nie und nimmer kündbar. einzige möglichkeit: ne einvernehmliche kündigung, aber die wirds wohl bei euch nicht geben oder der tod - was andres geht nicht
Natürlich kann der Bürge sich nicht jederzeit aus seiner Verpflichtung zurückziehen.
nein kann sie nicht, zum 2. mal
auch wenn du nochmal fragst, es geht nicht, sie wird haften, wenn deine mutter nicht mehr zahlen kann, das war der sinn der sache
sie kann eurer mutter aber das haus wegklagen dafür
die mutter haftet der schwester natürlich über das geld, das die schwester der bank geben muss