Bürgschaft im Todesfall

3 Antworten

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Eventualverbindlichkeiten können wie sonstige Verbindlichkeiten aus Darlehen oder anderseits vorhandene positive Vermögenswerte vererbt werden. Der Bruder erbt im gleichen Maße mit, soweit die Eltern nichts anderes per Testament bestimmt haben.

Lebensschule 
Fragesteller
 02.09.2014, 17:21

heisst das, daß mein Bruder im Erbfall verpflichtet ist die Bürgschaftsumme an die Bank zu zahlen?

schelm1  02.09.2014, 18:07
@Lebensschule

Sofern die Erben aus der geeerbten Bürgschaftsverpflichtung in Anspruch genommen werden, dann ja!

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/buergschaft.html

Du solltest rechtzeitig mit einem Anwalt reden, bitte..............

imager761  02.09.2014, 17:09

Wozu diese Geldausgabe? Tatsächlich verlinkst du selbst, dass man als Erbe für eine Bürgschaft der Erblasser geradezustehen hat - oder man eben diese risikoreiche Erbschaft ausschlägt :-)

G imager761

Wenn meine Mutter auch verstorben ist erbe ich dann die Bürgschaft oder muss diese Summer von evtl noch vorhandener Erbmasse bezahlt werden??

Beides: Richtigerweise trittst du als Erbin in die Bürgschaftsverpflichtung der Erblasserin n. § 1922 Abs. 1 BGB ein. Anderenfalls wäre die Bürgschaft wertlos, wenn schuldrechtliche Inanspruchnahme des Bürgen mit dessen Tod einfach beeendet werden könnten.

Eine Erbschaft darf man aber insgesamt ausschlagen, um den Schulden zu entkommen.

G imager761