Bürgschaft trotz eV?
Ein Bekannter von mir behauptet, dass man trotz eidesstattlicher Versicherung (eV) für jemanden anderen bei der Bank eine Bürgschaft übernehmen könnte, weil der Bürge Rente erhält in Höhe von ca. 500 € und noch einen 400 € Job hätte. Ich persönlich glaube nicht, dass die Bank da mitspielt. Kennt sich jemand von euch aus?
8 Antworten
Absolut und auf jeden Fall - NIE UND NIMMER!! Schon das Ansinnen ist irre, mit welchem Vermögen soll denn gebürgt werden? Zumal man ja keines hat, mit EV. Und dann am Besten noch Ausfallbürgschaft, selbstschuldnerisch, große Klasse. Wer solche Freunde hat, brauch keine Feinde mehr!
theoretisch könnte man auch mit eV bürgen- aber das bringt der Bank ja nichts. Die Bank will jemanden haben, bei dem sie ihre Forderungen durchsetzen kann, wenn der eigentlich Verpflichtete nicht bezahlt. Bei einem Bürgen mit eV kann sie aber auch nichts holen...
wie wäre es mit in der bank anrufen und da fragen? Das kommt denke ich drauf an für was gebürgt wird und welche höhe? also mit 900 euro im monat über 200 euro zu bürgen ist sicher kein problem. bei 50.000 wieder eine andere sache.
Unsinn!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Da jede Bank als Bürgen nur sovente Bürgen akzeptiert bei dem ggf die Forderung durchgesetzt werden kann ist diese Behauptung eine absolute Lüge. Bei solchen Dingen immer schriftlich etwas anfordern - kann eine ganz heikle Sache daraus werden.......
Gelogen wird öfter als geglaubt.........<
Da spielt auch keine Bank mit, weil das sittenwidrig ist.
Der könnte im Falle eines Inkrafttreten nie die Bürgschaft bezahlen.