Kann man die Ware Zurückgeben bei einem Privatkauf wenn es beschädigt war?
Also ich hab halt ein Fahrrad bei EBay gekauft und in der Beschreibung stand, dass alles perfekt wäre, neu und es keine Probleme gibt.
dann Habe ich es angeschaut und im Nachhinein war eine Bremse kaputt.
Das wurde nicht in die Beschreibung geschrieben und der Verkäufer behauptet dass es funktioniert hätte.
Gewährleistung oder sonstiges wurde nicht hingeschrieben.
Kann ich mein Geld zurückverlangen? Am besten im schlimmsten Falle mit einer Anzeige?
5 Antworten
Ware zurückgeben kannst du immer. Da es ein Recht auf Rücknahme aber nicht gibt, bist du den Artikel dann los.
Dein Artikel entsprach nicht der Beschreibung. Wie du das nachweisen kannst, lasse ich mal aussen vor. Ein von der Beschreibung abweichender Zustand hat nichts mit einer Gewährleistung zu tun. Von daher ist es unerheblich, ob der Verkäufer diese ausgeschlossen hat.
Du mußt ihm die Chance zur Nachbesserung geben. Kann er das nicht, oder weigert er sich, kannst du den Kaufvertrag lösen und dein Geld zurückverlangen. Möchte der Verkäufer den Artikel zurückerhalten, hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen.
Um das Alles durchzusetzen, ist eine Anzeige ungeeignet. Diese würde nur den strafrechtlichen Aspekt betreffen und dir kein Geld zurückbringen. Dazu ist ein gerichtlicher Mahnbescheid gedacht.
Einfacher ist es, wenn du per paypal bezahlt hast und den Käuferschutz in Anspruch nehmen kannst. Wenn du Glück hast, entscheidet paypal für dich, und du bekommst dein Geld zurück.
A)
Anzeige/Polizei ist nicht zuständig. Die verfolgen Straftaten, was ich hier nicht sehe!
Und Geld bringen die schon mal gar nicht zurück!
B)
Zuständig wäre, wenn überhaupt, ein Anwalt. Also Geld in die Hand nehmen und beauftragen.
C)
Privatverkâufer schließen in der Regel die Gewährleistungsrechte aus. Hat dieser das gemacht, da musst DU mal in dier Verkausanzeige nachschauen, siehts schlecht aus.
Dann musst DU dem Verkäufer Arglist vorwerfen und auch BEWEISEN! Schwer bis gar nicht möglich.
D)
Hat der Verkäufer die Gewährleistungsrechte nicht ausgeschlossen, musst Du den Mangel melden. Dann musst der das reparieren. Tut er das nicht oder sagt er ganz klar nein, kannst Du den Kaufvertrag anfechten und rückabwickeln. Dann musst Du das Fahrrad zurück geben, er Dir das Geld.
E)
Viel Erfolg!
Lehnt es ein Händler ernsthaft und endgültig ab, sich um eine mangelhafte Ware zu kümmern, müssen Kunden ihm keine Frist setzen, sondern können sofort vom Kauf zurücktreten. Es gibt weitere Konstellationen, wo eine Fristsetzung nicht erforderlich ist. Beispiel: Hat der Verkäufer zweimal vergeblich versucht, die Ware zu reparieren, gilt die Nacherfüllung als gescheitert. Dann darf der Kunde ebenfalls sofort vom Kauf zurücktreten."
https://www.test.de/FAQ-Kaufrecht-Umtausch-Reklamation-4942653-0/#id5527823
"...im Nachhinein war eine Bremse kaputt."
Dann repariere die Bremse! An einem Fahrrad kann man alles noch selbst reparieren.
Solche Prozesshansel wie du machen alle Privatgeschäfte kaputt! Ein Privatmensch, der in seiner Freizeit das eine oder andere Teil an privat verkauft ist nicht Amazon!
hmm, tricky. Grundsätzlich rechtlich kein Problem Gewährleistung zu verlange. Du müsstest im Notfall nur irgendwie beweisen, dass das Bremslein bei Übergabe des Teils an dich im Eimer war. Und du müsstest den Kollegen verklagen. Eine Anzeige kannst du machen, kannst ja mal drohen wegen Betrug. Manchen geht dann die Düse. Also nicht einscheißen, ranbacken.
Hast Du das Fahrrad abgeholt oder Dir zusenden lassen?
Wie hast Du bezahlt?
- Barzahlung bei Abholung?
- Überweisung?
- PayPal Family & Friends?
- PayPal Waren & Dienstleistungen?
Das ist schlecht:
Wie willst Du nachweisen (!), dass die Bremse schon vor der Übergabe an Dich defekt war?
Da wird Dich jeder Richter fragen, warum Du das Fahrrad dennoch mitgenommen hast, obwohl Du dessen Zustand bei der Abholung hättest prüfen können und auch hättest prüfen müssen.
Lehrgeld...
hmm, was wäre denn der Anfechtungsgrund?