Gewährleistung bei Privatkauf?
Hallo
ich habe über Vinted ein hoodie von stüssy gekauft. Es lief ziemlich viel schief vor dem Versand…
abgesehen davon hat der Pulli 3 Löcher und 2 Flecken die nicht rausgehen. Weder in der Beschreibung des Artikels noch in dem Chat, hat die Verkäuferin mich auf diese Mängel hingewiesen. Auf den Bildern hat man diese auch nicht gesehen.
Was kann ich jetzt tun? Ich möchte auf jeden Fall ein Teil des Geldes zurück.
danke schon mal im Vorraus
4 Antworten
Wie hast du denn bezahlt? Wenn du über das Vinted System bezahlt hast, hast du Käuferschutz und kannst das bei Vinted melden. Über PayPal Freunde oder Banküberweisung (ohne Vinted System) kannst du leider nur hoffen, dass ihr euch einig werdet. Du kannst sie zwar bei Vinted melden, aber ohne Käuferschutz bekommst du dein Geld dann nicht zurück. Das ist dann leider eigenes Risiko 😕 ich drücke dir die Daumen, dass sich das regeln lässt.
Schreib ihr, das die Mängel grob gegen die Beschreibung verstoßen und sie so ihrer Pflicht nicht nachkommen kann. Du erklärst dich aber bereit, nicht auf Erfüllung des Kaufvertrags zu bestehen und bietest eine Rückabwicklung an.
Dir muss als Erstes klar sein, dass Geschäfte, die über eine Firma in Litauen läuft nicht unbedingt an deutsches Recht gekoppelt ist.
Auch wenn der Verkäufer sich in Deutschland befindet ist hier die Frage, wo der Geschäftsort und die Gerichtsbarkeit ist - davon ist auch abhängig ob und welche Gewährleistung denn gilt.
Anyway: Du musst Dich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und die Ware reklamieren - und zwar nachweislich und für andere auch nachvollziehbar.
Sollte das nix bringen halte ich die Wahrscheinlichkeit für gering, dass Du Dein Geld wieder siehst. Bei den Preisen lohnt sich üblicherweise noch nicht mal der Gang zum Rechtsanwalt.
eBay hat nicht umsonst die Art der Zahlungsabwicklung dahingehend geändert, dass Du an eBay zahlst und diese dann an die Verkäufer. 🤷♂️
Ich finde gut, dass du diesen Aspekt beleuchtest und nicht einfach unter den Tisch kehrst. Nur zur Aufklärung, im Zweifel wäre hier schon, weil der Verkäufer Deutscher ist, deutsches Recht anzuwenden und, weil der zu Verklagende in Deutschland wohnsitzt, auch vor den deutschen Gerichten zu klagen. Also insoweit "relativ" normal.
auch bei einem privatverkauf ist man verpflichtet mängelfreie ware zu liefern wenn in der Beschreibung keine Mängel aufgelistet wurden.
Du hast also ein Recht auf die komplette Erstattung.
Aber Recht haben und Recht bekommen...