Umtausch Privatkauf?

4 Antworten

Konfektionsgröße umrechnen mit der Größentabelle

https://www.bergzeit.de/magazin/konfektionsgroesse-damen-herren-kinder-tabelle/

Du schreibst:

Die Hose ist XL, ich habe jedoch M-L geschrieben, da sie etwas enger sitzt..

Sowas solltest du besser nicht machen.

Das Problem: Wenn du eine Hose in einer bestimmten Größe verkaufst und eine Hose in XL lieferst ist die Sache mangelhaft.

 Nun schreibt mir die Person und möchte ihr Geld zurück und die Ware zurückschicken

Genau genommen wäre das für dich die günstigste Option.

Die Rechtslage:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag.

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Gut zu wissen:

Nach dem Abstraktionsprinzip erwirbt der Käufer durch den Kaufvertrag noch kein Eigentum, sondern den Anspruch auf Lieferung einer Sache, die die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Das heißt: Du bist zwar nicht verpflichtet die Hose zurückzunehmen. Allerdings hat der Käufer auf eine Hose in der vereinbarten Größe.

§ 437 BGBRechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,2.nach den §§ 440323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und3.nach den §§ 440280281283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Die Rechte des Käufers bei Mängel sind sehr umfangreich. Wahrscheinlich kennt der Käufer seine Rechte ebenso wenig wie du deine Pflichten.

Du schreibst:

ich hab auch geschrieben ohne Gewährleistung/Rücknahme

Private Verkäufer können die gesetzliche Sachmangelhaftung (Gewährleistung) ausschließen.

Das heißt heißt jedoch nicht, dass deine Behauptungen nicht stimmen müssen.

Nur Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kannte können später nicht als Mangel geltend gemacht werden.

Muss ich das annehmen & kann sie dagegen vorgehen falls ich es nicht mache?

Du bestimmst die Hosengröße, weil die Hose bei dir etwas enger sitzt.

Der Käufer ist 50,- EUR los und hat ' ne Hose, die er nicht kaufen wollte.

Auf welcher Anspruchsgrundlage möchtest du denn da gegen den Käufer vorgehen?

Er meint ich habe die Größe komplett falsch angegeben ( Die Hose ist XL, ich habe jedoch M-L geschrieben

Welche Hose wenn Du eine Weste verkauft hast?

vvvvi007 
Fragesteller
 03.10.2023, 22:07

Hab mich verschrieben

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Nein, musst du nicht. Wenn du die Größe tatsächlich falsch angegeben hast, dann ja, wegen falscher Beschreibung. Wenn es dem Jürgen einfach nicht gefällt, dann musst du nichts zurückgeben.

vvvvi007 
Fragesteller
 03.10.2023, 22:07

Ich habe die tatsächliche Größe ja hingeschrieben und dann noch wie es eher passt + Foto geschickt mit meiner Größe und er sagt es passt überhaupt nicht und ich habe es falsch beschrieben…

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MrFrager3829  03.10.2023, 22:09
@vvvvi007

Hat der halt Pech gehabt finde ich. Wenn sie ihm zu klein ist und dir passt, dann bist du wahrscheinlich schlanker gebaut als der junge herr. Er konnte diese ja schließlich bei der Abholung anprobieren. Wenn du aber rücknahme und Garantie ausschließt, musst du nichts umtauschen.

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Es gelten Fotos und Produktbezeichnungen ebenso von den Produkten als für den Vetragsabschluss binden (bgl BGH, Urteil vom 12. Januar 2011, Az. VIII ZR 346/09 Dennoch haftet der Verkäufer auch selbst wenn er sich über einen Lieferanten bedient, das bedeutet auch das nicht bedeutet das keine Haftung für eine falsche Produktbezeichnung für ein bestimmtes Produkt ausgeschlossen ist denn der Verkäufer nutzt seinen eigenen Namen und wird mit diesem auch üer E-Bay Kleinanzeigen anegboten vgl. vgl BGH, Urteil vom 31.03.2016, Az.: I ZR 86/13