Ist sie verpflichtet mir das Geld zurückzugeben?

9 Antworten

Kann ich sie überhaupt dafür zur Rechenschaft ziehen oder ist das nicht möglich?

Nein.

Habe ich Recht auf das Geld?

Nein.

Du trägst als Käufer das Versand- und Verlustrisiko:

Klicken: § 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf

AnglerAut  25.01.2022, 16:57

Nur das diese Regelung abdingbar ist, was laut FS ja passiert ist.

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dummesweib  25.01.2022, 19:42

Dispositiv, sie haben eine abweichende Vereinbarung getroffen. Wenn die wirksam ist, ist §447 nicht einschlägig

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Die Verkäuferin meinte es wäre kein Problem wenn es verloren gehen würde, dann würde sie mir einfach mein Geld zurück geben.

Hast Du das schriftlich, schwarz auf weiß? Weil das beißt sich ja mit der ihren "AGB":

„Privatverkauf= Keine Gewährleistung, Rückerstattung oder Garantie. Ich hafte nicht für verloren gegangene Ware.“

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Habe ich Recht auf das Geld?

Na das kommt eben darauf an, siehe oben!

dummesweib  25.01.2022, 19:44

Die AGB-Klausel ist nachrangig wenn sie eine abweichende Individualvereinbarung getroffen haben, was hier der Fall sein dürfte.

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Von Experte Hoich bestätigt

Da hast du evtl. schlechte Karten - vgl. § 447 BGB.

Tipp für die Zukunft: versicherter Versand kostet zwar ein paar Öre mehr, erspart aber oft Ärger.

Wenn die Ware nicht angekommen ist, dann hast du ein Recht auf die 20€.
Durchsetzbar ist es halt nur, wenn du es schriftlich hast.

Da hat man dich wohl verarscht 😞😞😞

Ich würde Anzeige bei der Polizei erstatten.