Kann man das Geld zurück verlangen?

7 Antworten

Der Hund ist offiziell als "Hausrat" zu betrachten.

Unabhängig davon, wer den Kaufvertrag unterschrieben hat, ist zu vermuten dass der Hund, zumindest bei Eheleuten, gemeinsames Eigentum ist.

Da ihr offenbar nicht verheiratet seid, gehört der Hund dem Käufer, der im Kaufvertrag genannt wird.

Dein Freund kann aber trotzdem seinen Anteil verlangen, wenn er beweisen kann, zum Beispiel durch Quittungen und Rechnungen dass er sich bei der Anschaffung beteiligt hat.

Verlangen kann er viel. Ich würde da gar nicht reagieren.
Das ist doch nur ein weiterer Erpressungsversuch und komplett lächerlich.

Ich würde gar nichts machen und versuchen so wenig wie möglich zu reagieren etc. wenn er sich da durchsetzen kann versucht er es vllt öfters... Das Geld hat er ja freiwillig gezahlt. Ich kann es voll nachvollziehen das du endlich deine Ruhe vor ihm haben willst aber wie gesagt dann merkt er halt das er mit sowas durchkommt.

Liebe Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe einen Hund 🐕

Ist er mit als Halter eingetragen?

Wenn ja dann gehört euch der Hund beide. Du müsstest ihn also abkaufen. Wenn nicht, dann nicht.

Die Op hat er freiwillig gezahlt. Sobald ihr keine Einigung damals erzielt habt wie zB das es nur ne Leihgabe ist bis du das Geld hast. Dann ist er dafür selber verantwortlich gewesen.

Hi,

Wie war das denn wo er das gezahlt hat? Hat er dir das Geld vorgestreckt und explizit gesagt das du es zurück zahlen musst oder ist er einfach mitgefahren und hat es gezahlt? Denn Geschenke kann man nicht wirklich zurückfordern, wenn du mit ihm allerdings eine Art Ratenzahlung vereinbart hast musst dich auch nach der Trennung dran halten.