HUND LÄNGER VERSTORBEN - NICHT ABGEMELDET - GELD ZURÜCK?
Hallo! Ich bin die Tage die Unterlagen meiner Eltern durchgegangen und habe ersehen können, dass meine Mutter den im August 2009 verstorbenen Hund nicht bei der Stadt (Hundesteuer) und bei der Hundeversicherung abgemeldet und entsprechend weiter gezahlt hat. Gibt es Möglichkeiten dass dies erstattet wird?Habe vom Tierarzt einen Schein beantragt auf welchem das Sterbedatum vermerkt ist. Meine Mutter konnte sich wohl emotional nicht trennen und abschliessen. Dies habe Ich jetzt alles schon schriftlich eingeleitet. Würde mich jedoch interessieren ob Sie das Geld zurück bekommen kann. Über Antworten wäre Ich sehr dankbar!
7 Antworten
Die Hundesteuer wird für den Zeitraum ab versterben des Hundes zurück erstattet (unberücksichtigt jetzt der Verjährungsfristen)
Ob die Versicherung den gesamten Zeitraum erstattet ist nicht ganz klar. Hier kommt es auf die Versicherungsbedingungen und die Kündigungsfristen an. Aus Kulanzgründen kann aber eine Rückerstattung auch bei der Versicherung erfolgen.
Danke euch allen für die Antworten. Ein neuer Hund käme für Sie nicht mehr in Frage. Ihr Golden Retriever war Ihr ein und alles. Kommt wirklich schwer über den Tod hinweg - aber so ist das leider. Ich versuche es dann Morgen zunächst einmal bei Ordnungsamt und kontaktiere die Versicherung. Vielen lieben Dank und wünsche euch allen einen schönen Abend!Liebe Grüße
Nein, also hier in Berlin würdest du vom Finanzamt kein Geld zurück bekommen. Deswegen bezahle ich ja alle 3 Monate und nicht Jährlich, weil ich weiß, dass ich das Geld nicht mehr wieder sehen würde. Bei der Haftpflichversicherung, weiß ich das nicht. Ruf Morgen einfach mal da an, die werden dir bestimmt weiter helfen. LG spieli
Hatte nach dem Tod meines Hundes viell. vor lauter Trauer vergessen, ihn abzumelden, rechnete garnicht mit Rückerstattung, schrieb nur einfachen Brief (ohne Bestätigung), daß der Hund dann und dann verstorben sei - und bekam zu meiner Überraschung rückwirkend die Steuer zurück. Ob es da allerdings eine Art "Verjährung" gibt, weiß ich nicht, bei mir war der Zeitraum nicht sooo lang.
ja, das geld bekommt sie zurück.
sie muß nur irgendwie den todestag nachweisen können. das ist wahrscheinlich schwierig, wenn er nicht von einem arzt eingeschläfert wurde.
wo und wann hat sie ihn denn begraben?
na klar, dann geht alles i.o..
manche leute vergraben tiere auch einfach im garten, dann ist der nachweis schon schwerer.
Danke für die schnelle Antwort! Ich habe die Rechnung vom Tierkrematorium Rosengarten (wurde bestattet) und vom Tierarzt die Euthanasiebescheinigung. Das müsste doch ausreichend sein oder?