Kann man?

5 Antworten

Ja, mit 18 kannst du mir entsprechender Bescheinigung über deine neue Adresse nach einem Umzug zur Behörde gehen und es ummelden zu lassen. Du bist sogar dazu verpflichtet das zu tun.

Kannst auch jemanden eine Vollmacht geben, der den Gang dann für dich erledigt.

Wenn du dauerhaft umziehst, ja natürlich. Dann ist man volljährig.

Ja, aber der Vermieter Deiner neuen gemeldeten Wohnung muss auf dem Meldeformular mit unterschreiben.

Du kannst mit 18 umziehen und musst dich dann sogar ummelden.