Kann ich klagen, wenn eine Nachbarin meinen Mann als "MIststück beschimpft?

5 Antworten

Hallo,
Ja könnt ihr. Ihr könnt die Polizei anrufen, und denen die Situation schildern. Eventuell den Vermieter benachrichtigen & ihn um Hilfe bitten. Das mit der Beleidigung ist immer so eine Sache. Am besten ist es, wenn man immer etwas hat, was beweißt das es so war. Dann steht man schon auf der sicheren Seite.
Ich hoffe ich konnte euch helfen.

Theres 
Fragesteller
 19.10.2015, 15:01

Danke für die schnelle Antwort, ich würde es sofort so angehen,nur mein Mann (80 Jahre) meint es bringt nix,da sie einen verwandten hat der Anwalt ist.

0
Francesco1996  19.10.2015, 16:09
@Theres

Wenn das so ist, dann weiß ihr Anwalt ja, das sie mist gebaut hat. Sie darf deinen Mann nicht beleidigen. Und einen Hund der nur kläfft und bellt, wenn Frauchen nicht im Hause ist, muss nicht sein. Ich bin sicher das der Vermieter da auch was machen kann. Lasst euch davon nicht einschüchtern, nur weil sie einen Verwandten hat, der Anwalt ist.

0

Du KANNST das machen, aber Du wirst absolut keinen Erfolg haben: Bagatellfall. Die Gerichte haben nun wirklich Wichtigeres zu tun.

Theres 
Fragesteller
 19.10.2015, 15:06

Danke, aber mir tat es körperlich weh, das sich mein 81 jähriger Mann,der nichts böses getan hat anschreien und beleidigen lassen musste. Wo bleibt da Anstand und Erziehung, die frau ist ca. 40 Jahre!!

0
Bswss  19.10.2015, 16:48
@Theres

Das verstehe ich gut, aber "Miststück" ist noch lange nicht "unterste Schublade. Schon bei wesentlich derberen Wörtern gibt es oft keine juristische Handhabe. Kann man diese Frau nicht selbst direkt zur Rede stellen und mit der Polizei DROHEN?

0
  • Strafrechtlich wäre es eine Beleidigung § 185 StGB, allerdings ist das Schimpfwort "Miststück" in unserer momentanen sozialen Ordnung sehr unterdurchschnittlich. Die Straforgane - Staatsanwalt, Amtsanwalt und Strafgericht - würden eine Strafanzeige ggf. versanden lassen, mangels Öffentlichkeitswirkung und eingeschränkter Beweislage.
  • Zivilrechtlich wäre eine Unterlassungsklage denkbar, jedoch bei nur einmaligem Vorfall unbegründet. Würde sie permanent beleidigen, könnte man selbstverständlich auf Unterlassung klagen.
  • Schadensersatz: Nur wenn schwerwiegend (sehe ich hier noch nicht) sicher und aussichtsreich und keine andere Kompensation vorliegt. Bei "Miststück" ggf. ein kleinerer Betrag, jedoch aufwendig und unsicher.
  • Da hier keine Rufschädigung vorliegt, würde ich persönlich diesen Vorfall im außergerichtlichen Bereich belassen, nur bei Wiederholung ist ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin einzuschalten und rechtliche Maßnahmen einzuleiten.

Ja sicher, mein Onkel ist Anwalt und im Gesetzbuch steht, wenn eine Person sich durch egal welches Wort beleidigt fühlt, kann er sie anzeigen. Dh wenn ich dich als baum beleidige kannst du mich anzeigen LG

Theres 
Fragesteller
 19.10.2015, 15:03

Danke, mal sehen was mein Mann macht, er ist ja 81 Jahre, braucht keinen Streß,- und sie hat Bruder als Anwalt,da kamen wir auch mit der Bitte den Hund ruhiger zu halten nicht an,der Bruder hält natürlich zu ihr, das ist ein unglücklicher Umstand.

0

Können kannst du schon, nur bringenw ird es nichts.

Theres 
Fragesteller
 19.10.2015, 15:12

Danke,kurz und knapp, aber macht mich traurig. eine halb so alte Person darf ungestraft Menschen anschreien und verbal beleidigen.Toll,soweit ist es gekommen.

0