Kann ich jemanden wortwörtlich aus meinem Auto treten, wenn er oder sie sich weigert, aus meinen Auto auszusteigen?

5 Antworten

Das was Du tust um ihn aus Deinem Auto zu bekommen muss verhältnismäßig sein.

Das heißt, solange er Dich nicht bedroht oder bestiehlt, darfst Du ihn nicht willentlich verletzen. Tust Du es trotzdem, ist das gefährliche Körperverletzung und geht vor Gericht. Das wird dann sehr teuer für Dich, u.A. weil die anfallenden Behandlungskosten von Dir getragen werden müssen.

Deine Position vor Gericht ist ziemlich schlecht, weil zuallererst die Frage gestellt werden würde, warum Du denjenigen überhaupt in Dein Auto gelassen hast. Hat Dich ja niemand dazu gezwungen.

Wenn Du versuchst, ihn an seiner Jacke aus Deinem Auto zu ziehen und er schlägt an der spitzen Kante der Tür den Kopf an, wäre das schon etwas Anderes, weil die Verletzung von Dir nicht willentlich herbei geführt wurde. Zudem nimmt er, indem er nicht von selbst aussteigt, billigend in Kauf dass er verletzt werden könnte wenn Du versuchst ihn aus Deinem Auto u bekommen.

Die sauberste Lösung wäre aber sicherlich, ihm mit einer Anzeige zu drohen und ggf. die Polizei zu rufen.

Fahr zur nächsten Polizeidienstelle und bitte die Beamten um Hilfe , ein Streifenwagen Tuts zur Not auch..

Überlege aber vorher warum du Zugelassen hast diese Person einsteigen zu lassen den das wollen die beamten mit Sicherheit wissen.. Wenn die Person ohne deine Zustimmung einfach eingestiegen ist um irgendo hingebracht zu werden o9der das von dir gefordert hat dann hast Du durchaus gute Karten..

Gewalt mittels Hilfsmitteln macht aus einer Körperverletzung eine gefährliche Körperverletzung wird Teuer und ist Völlig Sinnfrei . ohne Hilfsmittel ist das noch immer eine körperverletzung..

Hat Dir die Person mit Ausübung körperlicher Gewalt gedroht ist diese im Straftatbestand . Wichtig ist die Beweisbarkeit wozu zB eine Daschcam die auch die Situation wenn auch nur auf der Tonspur aufzeichnet oder kann Diese hilfreich sein..

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 40 Jahren als Schrauber unterwegs . Meisterbrief

Nein, dein Auto ist kein rechtsfreier Raum.

Wenn derjenige dich bedroht, ist das was anderes.

kannst du mal probieren, was da passiert... er verletzt sich, du verletzt ihn, er zeigt dich an wegen vorsätzlicher körperverletzung und du wanderst in den knast oder zahlst halt schmerzensgeld, was empfindlich ist...zudem bist du auch mit bewährung vorbestraft...hilfreich ist das sicher nicht.

AllauiSupport 
Fragesteller
 22.12.2021, 13:22

Und was mache ich wenn ein bastard nicht aus meinem Auto raus will?

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Nein aber du kannst mit ihm ganz weit wegfahren, in den wald zum beipiel. Da kriegt er angst und steigt schnell selbst aus :o).